wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 01.07.2021
14 O 15/20 -

Unter Verletzung des Urheberrechts angefertigtes Foto unterliegt selbst dem Urheberrechtsschutz

Gerichtliche Verfolgung der Ur­heber­rechts­verletzung durch Fotografen nicht rechts­miss­bräuchlich

Auch wenn durch das Anfertigen eines Fotos das Urheberrecht verletzt wird, unterliegt das Foto selbst dem Urheberrechtsschutz. Es ist in einem solchen Fall nicht rechts­miss­bräuchlich, wenn der Fotograf die Ur­heber­rechts­verletzung gerichtlich verfolgt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Architekturbüro hatte auf seiner Webseite ein Foto veröffentlicht, welches eines von ihr entworfenes Gebäude zeigte. Das Foto wies keine Urheberbezeichnung auf. Da der Fotograf zudem nicht seine Einwilligung zur Nutzung des Fotos erteilt hatte, klagte er im Jahr 2020 nach erfolgloser Abmahnung auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz. Das Architekturbüro wehrte sich gegen die Inanspruchnahme unter anderem mit der Begründung, der Fotograf habe das Lichtbild unter Verletzung ihres Urheberrechts an dem Gebäude angefertigt. Daher unterliege das Foto nicht dem Urheberrechtsschutz. Zudem sei die Klage rechtsmissbräuchlich.

Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung

Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem stehe ein Anspruch auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz zu. Die Beklagte habe das Urheberrecht des Klägers durch die Veröffentlichung des Fotos auf ihrer Webseite verletzt.

Unter Verletzung des Urheberrechts angefertigtes Foto unterliegt selbst dem Urheberrechtsschutz

Es sei nach Auffassung des Landgerichts unerheblich, dass der Kläger das mögliche Urheberrecht der Beklagten verletzte. Es stehe dem Urheberrechtsschutz nicht entgegen, wenn die Herstellung des Werks gesetzwidrig war. Die Frage, ob der Kläger das auf dem Foto sichtbare Motiv urheberrechtlich nutzen bzw. verwerten darf, sei abstrakt von der Frage des Schutzes und der Rechtsinhaberschaft des Fotos zu bewerten.

Kein Rechtsmissbrauch wegen Klage

Nach Ansicht des Landgerichts handele der Kläger auch nicht rechtsmissbräuchlich. Der Kläger müsse keine Urheberrechtsverletzung dulden, auch nicht wenn die Beklagte über Urheberrechte an dem Motiv verfügen sollte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2021
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Urheberrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30853 Dokument-Nr. 30853

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30853

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 28.09.2021

Und ein Foto eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos unterliegt dann somit auch wieder selbst dem Urheberrechtsschutz.

Und ein Foto eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos unterliegt dann somit auch wieder selbst dem Urheberrechtsschutz.

Und ein Foto eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos unterliegt dann somit auch wieder selbst dem Urheberrechtsschutz.

Und ein Foto eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos unterliegt dann somit auch wieder selbst dem Urheberrechtsschutz.

Und ein Foto eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos unterliegt dann somit auch wieder selbst dem Urheberrechtsschutz.

Und ein Foto eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos eines unter Verletzung des Urheberrechts angefertigten Fotos unterliegt dann somit auch wieder selbst dem Urheberrechtsschutz.

Und ein Foto...

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung