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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2018
- VI ZR 30/17 -
Keine "neutrale" Informationsvermittlung: Jameda muss gegen den Willen einer Ärztin veröffentlichtes Profil löschen
BGH zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Aufnahme personenbezogener Daten einer Ärztin gegen deren Willen in ein Bewertungsportal im Internet zulässig ist.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Arztsuche- und Arztbewertungsportal, auf dem
Sachverhalt
Die Klägerin ist niedergelassene Dermatologin und Allergologin. Im Portal der Beklagten wird sie als Nichtzahlerin gegen ihren Willen ohne Bild mit ihrem akademischen Grad, ihrem Namen, ihrer Fachrichtung und ihrer Praxisanschrift geführt. Bei Abruf ihres Profils auf dem Portal der Beklagten erscheinen unter der Rubrik "Hautärzte (Dermatologen) (mit Bild) in der Umgebung" weitere (zahlende) Ärzte mit demselben Fachbereich und mit einer Praxis in der Umgebung der Praxis der Klägerin. Dargestellt wird neben der Note des jeweiligen anderen Arztes die jeweilige Distanz zwischen dessen Praxis und der Praxis der Klägerin. Die Klägerin erhielt in der Vergangenheit mehrfach Bewertungen. Sie beanstandete durch ihre früheren Prozessbevollmächtigten im Jahr 2015 insgesamt 17 abrufbare Bewertungen auf dem Portal der Beklagten. Nach deren
Klägerin verlangt Löschung ihres Eintrags
Die Klägerin verlangt mit der vorliegenden Klage von der Beklagten die vollständige
BGH gibt Klage statt
Das Landgericht wies die Klage ab. Die Berufung der Klägerin blieb ohne Erfolg. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihre Klageanträge weiter. Die Revision hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof gab der Klage statt. Nach § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG sind
Speicherung personenbezogener Daten mit Bewertung der Ärzte durch Patienten grundsätzlich zulässig
Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 23. September 2014 für das von der Beklagten betriebene
Beklagte verlässt bei Darstellung unterschiedlicher Profile der Nutzer Stellung als "neutraler" Informationsmittler
Der vorliegende Fall unterscheidet sich vom damaligen in einem entscheidenden Punkt. Mit der vorbeschriebenen, mit dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2018
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Köln, Urteil vom 13.07.2016
[Aktenzeichen: 28 O 7/16] - Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.01.2017
[Aktenzeichen: 15 U 198/15]
- Arzt muss kritische Äußerungen über Kosten der ärztlichen Behandlung auf Bewertungsportal hinnehmen
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2015
[Aktenzeichen: I-16 U 2/15]) - Bewertungsportal muss negativ formulierte Patientenbewertung über eine Arztpraxis nicht löschen
(Amtsgericht München, Beschluss vom 11.08.2015
[Aktenzeichen: 161 C 7001/15])
Jahrgang: 2018, Seite: 1884 NJW 2018, 1884
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Dokument-Nr. 25545
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