Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 06.07.2010
- 23 O 105/10 -
Klapperstorch-Urteil: Eltern einer elfjährigen Internatschülerin können Internatsvertrag mit Privatschule nicht außerordentlich wegen Konfrontation mit Sexualthemen kündigen
Internat zerstörte den Glauben einer Elfjährigen an den Storchen, der die Kinder bringt
Eltern können nicht außerordentlich den Vertrag mit einem Internat kündigen, nur weil ihre Tochter mit Rauchen und sexualbezogenen Themen in Kontakt gekommen ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor.
Im vorliegenden Fall wollte eine Internatsschule über 8.000,- € restliches Schulgeld von der Mutter einer elfjährigen
Heimlich geraucht
Zur Begründung gab die beklagte Mutter an, dass die Zimmergenossin ihrer Tochter mit weiteren Mitschülerinnen heimlich geraucht habe. Weiterhin hatte die Mutter einen von der Elfjährigen geschriebenen Zettel mit angeblichen Intimitäten zwischen Schülern und Schülerinnen gefunden. Die Mutter meinte, ihre Tochter sei durch den Internatsaufenthalt erheblich geschädigt worden.
11-jährige Tochter glaubte bisher, dass Kinder vom Storch gebracht werden
Zuvor habe die Tochter noch geglaubt, die Kinder würden vom Storch gebracht. Sie sei bei den Wochenendbesuchen körperlich und geistig total ausgelaugt gewesen. Die Schulleitung verletze nach Auffassung der Mutter ihre Fürsorge- und Aufsichtspflicht, weil die Tochter mit Vorgängen konfrontiert worden sei, die schädlich für deren Entwicklung seien.
Schule sieht keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Erziehungs- und Schulvertrages
Die Schule gab an, dass die heimlich rauchende Mitschülerin einen Verweis und Arbeitsstunden erhalten habe. Ein
Richter: Keine außerordentliche Kündigung wegen Rauchens
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass die Voraussetzungen für eine
Richter: Kinder müssen auf die Realität vorbereitet werden
Hinsichtlich der Konfrontation der Elfjährigen mit sexualbezogenen Themen stellte das Gericht fest, dass es erforderlich ist, ein Kind nach und nach auf die Realität vorzubereiten. Damit kann das Kind den Einflüssen standhalten, denen es früher oder später ohnehin ausgesetzt ist. Nach den Feststellungen des Gerichts kam es zu Gesprächen älterer Schülerinnen im Beisein der Tochter der Beklagten über Beziehungen zwischen anderen Schülerinnen und Schülern. Der Ablauf und der genaue Inhalt dieser Gespräche blieben für das Gericht ebenso unklar wie deren Wahrheitsgehalt. Soweit die beklagte Mutter eine Schädigung ihrer Tochter behauptete, konnte das Gericht hier keinen Zusammenhang mit den Sexualthemen sehen. Zwar erkannte das Gericht die Sorge der Mutter um das Wohl ihres Kindes an.
Richter: Es ist nicht realistisch, dass eine Elfjährige im Internet den Glauben an den Klapperstorch bewahren kann
Das Landgericht hielt es jedoch für vorhersehbar, dass die elfjährige Tochter im
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10446
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10446
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.