wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2009
12 S 1550/07, 12 S 1603/07 und 12 S 567/08 -

VGH Stuttgart: Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern

Im so genannten Härtefall darf von der Heranziehung zum Kostenbeitrag ganz oder teilweise abgesehen werden

Das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zählt zu deren Einkommen im Sinne sozialrechtlicher Vorschriften. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe können die Eltern für bestimmte Maßnahmen der Jugendhilfe zu pauschalierten Kostenbeiträgen herangezogen werden. In den vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschiedenen Fällen waren solche Beiträge für die Kosten der Unterbringung von Kindern in vollstationären Jugendhilfemaßnahmen in einer Pflegefamilie bzw. in einem Heim erhoben worden. Die allein verdienenden Väter dieser Kinder wehrten sich gegen diese Kostenbeiträge. Sie wandten ein, dass ihre Belastungsgrenze unter Berücksichtigung der Unterhaltsansprüche ihrer Ehefrauen und der weiteren, in ihrem Haushalt lebenden Kinder, der so genannten Geschwisterkinder, überschritten sei. Vor allem gehe es nicht an, dass die Behörden ihnen das Kindergeld für alle Kinder als Einkommen anrechneten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab den Klagen teilweise statt, weil das Kindergeld für die Geschwisterkinder nicht zum Einkommen zähle.

Einkünfte in Geld oder Geldeswert zählen generell als Einkommen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat diese in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärte Frage dahingehend entschieden, dass Kindergeld unabhängig davon, für welches Kind es bezahlt wird Einkommen der Eltern darstellt. Das SGB VIII gehe nämlich grundsätzlich davon aus, dass zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert gehörten. Eine Ausnahme sei nur dann zuzulassen, wenn eine staatliche Leistung einem ausdrücklich benannten Zweck diene. Eine solche ausdrückliche Zweckbestimmung des Kindergeldes lasse sich den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen jedoch nicht entnehmen.

Ausnahmeregelung im Härtefall

Nach der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kann den Belangen der betroffenen Familien aber durch die gesetzliche Härtefallregelung Rechnung getragen werden. Danach soll von der Heranziehung zum Kostenbeitrag ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn sich daraus eine besondere Härte ergäbe. Ein solcher Fall liege dann vor, wenn und soweit durch den Kostenbeitrag die Unterhaltsansprüche gleichrangig Berechtigter geschmälert würden. In allen drei entschiedenen Fällen hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg diese Voraussetzung bejaht, denn bei Berücksichtigung des Kostenbeitrags könnten die Väter die Unterhaltsansprüche ihrer übrigen Kinder nicht mehr voll erfüllen. Diese Prüfung könnten die Behörden anhand der in der Verwaltungspraxis schon bisher angewandten Tabellen für die verschiedenen Unterhaltspflichten vornehmen, die einerseits für das Jugendhilferecht und andererseits in Gestalt der so genannte unterhaltsrechtlichen Leitlinien für das Familienrecht eingeführt sind; Härtefälle seien danach unkompliziert zu bewältigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2010
Quelle: ra-online, VGH Baden-Württemberg

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Einkommen | Härtefall | Härtegrund | Kinder | Kindergeld | Unterhaltsanspruch

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9150 Dokument-Nr. 9150

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9150

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung