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Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 09.11.2018
- S 4 KR 143/18 -
Kein Krankengeld trotz Krankschreibung
Briefzustellerin trotz Schmerzen an der Hand nicht arbeitsunfähig
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass eine Briefzustellerin trotz Krankschreibung des Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld hat, da die Funktion der Hand nach einigen Wochen nicht mehr relevant beeinträchtigt und die Ausübung der Tätigkeit als Briefzustellerin möglich war.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls arbeitet als Briefzustellerin. Ihr Hausarzt schrieb sie Anfang Januar 2017 wegen
Funktion der Hand nicht relevant beeinträchtigt
Das Sozialgericht Mannheim wies die Klage nach Befragung
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2019
Quelle: Sozialgericht Mannheim/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27672
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