Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 23.02.2018
- S 11 KR 3029/17 -
Halbseitig Gelähmter hat Anspruch auf Kostenübernahme für höhenverstellbaren Therapiestuhl durch Krankenkasse
Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens ohne Hilfsmittel nicht gewährleistet
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass ein halbseitig gelähmter Versicherter Anspruch auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Therapiestuhl durch Krankenkasse hat, da ohne dieses Hilfsmittel das Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens nicht gewährleistet ist.
Der 1943 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist halbseitig gelähmt. Er hat von seiner
SG bejaht Anspruch auf Therapie- und Arbeitsstuhl
Das Sozialgericht Mannheim gab dem Kläger Recht. Der Kläger benötige den Arbeits- und Therapiestuhl, wovon sich das Gericht nach Durchführung eines Beweisaufnahmetermins in der Wohnung des Klägers habe überzeugen können. Denn mit seinem Leichtrollstuhl könne er sich nicht in der ganzen Wohnung fortbewegen. Er sei auch nur mit dem Therapie- und Arbeitsstuhl in der Lage, sich aus dem Sitzen in den Stand aufzurichten. Darüber hinaus könne er sich nur mit einem solchen Stuhl selbst Mahlzeiten zubereiten. Ohne dieses
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2019
Quelle: Sozialgericht Mannheim/ra-online (pm/kg)
- Gesetzlich Krankenversicherter hat Anspruch auf Rollstuhl mit motorunterstütztem Rollstuhlzuggerät
(Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 13.11.2018
[Aktenzeichen: S 42 KR 516/16]) - Krankenkasse muss Kosten für Schiebe- und Bremshilfe für den Rollstuhl einer schwerbehinderten Sechsjährigen übernehmen
(Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2013
[Aktenzeichen: S 25 KR 525/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27802
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung27802
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.