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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.12.2012
- 1 U 105/11 -
Schwarzgeldabrede: Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzarbeit für Handwerkerleistungen
Verstoß gegen Verbotsgesetz des § 1 Abs. 2 SchwarzArbG führt zur Nichtigkeit des gesamten Werkvertrags
Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Auftraggeber der Leistungen von dem Unternehmer keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen. In solchen Fällen ist der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und wies die Klage des Bestellers auf Ersatz von Kosten für die Beseitigung von Mängeln zurück.
Im zugrunde liegenden Streitfall schlossen die Parteien einen
OLG rügt Verstoß gegen Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass die Parteien gegen die Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung der
Auftraggeberin stehen aufgrund der Nichtigkeit des Vertrages keine vertraglichen Gewährleistungsansprüche zu
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 173, Entscheidungsbesprechung von Stefan Weise und Tobias Hänsel NJW-Spezial 2013, 173 (Stefan Weise und Tobias Hänsel)
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Dokument-Nr. 15211
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