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Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2011
- S 9 R 163/09 -
SG Wiesbaden: Behörde ist bei "versehentlich versandten" positiven Bescheid zur Leistung verpflichtet
Kostenzusage mit Dublikatsvermerk für internen Gebrauch ist dennoch wirksamer Bescheid
Verschickt eine Behörde einen positiven Bescheid an einen Antragsteller, obwohl dieser nur als Duplikat für den internen Gebrauch erstellt war, ist die Behörde zur Leistung verpflichtet. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden.
Der aus dem Rheingau stammende Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte bei der Deutschen
Kläger erhält Kostenübernahmenbescheid mit Dublikatsvermerk
Die Beklagte teilte dem zwischenzeitlich wieder als Ingenieur tätigen Kläger mit, dass die
Sozialgericht verurteilt Rentenversicherung zur vollen Kostenübernahme
Das Sozialgericht Wiesbaden verurteilte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2011
Quelle: Sozialgericht Wiesbaden/ra-online
- Rentenversicherung darf Übergewichtige nicht von medizinischer Rehabilitation ausschließen
(Sozialgericht Dortmund, Gerichtsbescheid vom 01.12.2005
[Aktenzeichen: S 34 R 153/05]) - Deutsche Rentenversicherung muss Kosten für Reha-Aufenthalt eines essgestörten Kindes übernehmen
(Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.07.2010
[Aktenzeichen: S 4 R 285/10 ER])
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Dokument-Nr. 12675
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