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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 18.11.2014
- S 16 KR 1936/10 -
Krankenkasse muss Desensibilisierung bei multipler Chemikalienunverträglichkeit nicht übernehmen
Chemikalienunverträglichkeit stellt keine lebensbedrohliche Erkrankung dar
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass es sich bei der Hypersensibilisierung mit Neutralisationsvakzinen um eine neue Behandlungsmethode handelt, deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden müssen.
Die an einer multiplen Chemikalienunverträglichkeit (Multiple-Chemical-Sensitivity-Syndrom) erkrankte Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls beantragte bei ihrer
Kostenübernahme für neue Behandlungsmethode setzt positives Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses voraus
Das Sozialgericht Stuttgart gab der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2015
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Krankenkasse muss Kosten für Arzneimittel zur Rauercherentwöhnung nicht übernehmen
(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.05.2015
[Aktenzeichen: L 9 KR 309/12 KL]) - Krankenkasse muss Kosten für Helmtherapie bei deformiertem Säuglingsschädel nicht übernehmen
(Sozialgericht Detmold, Urteil vom 16.01.2014
[Aktenzeichen: S 3 KR 130/13])
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Dokument-Nr. 21653
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