wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 29.04.2014
S 1 U 5024/13 -

Sturz eines betrunkenen Schülers vom Dach einer Jugendherberge ist kein versicherter Arbeitsunfall in der Schüler­unfall­versicherung

Trinken und Rauchen stellt grundsätzlich eine eigen­wirtschaft­liche, nicht versicherte Tätigkeit dar

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass kein versicherter Arbeitsunfall in der Schüler­unfall­versicherung vorliegt, wenn auf einer Studienfahrt ein 17 jähriger Schüler nachts nach verbotenem Alkoholkonsum aus dem Fenster aufs Dach klettert, um dort verbotswidrig zu rauchen und dabei ausrutscht und sich beim Sturz vom Dach eine komplette Paraplegie (Querschnittlähmung) zuzieht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls reiste mit anderen Schülern eines Gymnasiums zu einer Studienfahrt nach England. In der von den Schülern bewohnten Jugendherberge stürzte er gegen Mitternacht vom Dach, auf das er zum Rauchen über das Fenster des Badezimmers, das zu dem von ihm und anderen Klassenkameraden bewohnten Zimmer gehörte, gelangt war. Der Sturz erfolgte aus etwa 5 m Höhe auf harten Untergrund, was beim Kläger eine schwere Kopfverletzung sowie eine Verletzung der Wirbelsäule und in der Folge eine Lähmung unterhalb der Brustwirbelsäule verursachte.

SG Stuttgart verneint Versicherungsschutz

Das Sozialgericht Stuttgart hat einen Versicherungsschutz verneint, weil der Aufenthalt des Klägers mit seinen Kameraden auf dem gemeinsamen Zimmer zum Zwecke des verbotenen Alkoholkonsums als nicht versichert anzusehen ist. Beim Trinken und Rauchen handelt es sich grundsätzlich um eigenwirtschaftliche, nicht versicherte Tätigkeiten. Etwas anderes gilt hier nach Überzeugung des Gerichts auch nicht unter dem Gesichtspunkt schülertypischen Verhaltens in der Gruppe. Selbst wenn der Alkoholkonsum noch als gruppentypische Verhaltensweise auf einer Klassenfahrt angesehen würde, gilt dies nicht für den Entschluss des Klägers, gegen Mitternacht, nicht wie bereits mehrfach zuvor, das Haus zum Zwecke des Rauchens zu verlassen, sondern aus dem Badezimmerfenster zu klettern und auf dem Dach zu rauchen. Dies stellt eine eigenverantwortliche, absolut unvernünftige, aber wie die Angaben des Klägers belegen, rational begründete und vollzogene persönliche Entscheidung dar, die nicht als Ausfluss eines typischen Gruppenverhaltens von Schülern und Jugendlichen betrachtet werden kann. Im Fall des Klägers, der im Unfallzeitpunkt 17 1/2 Jahre gewesen ist, liegen auch keine Anhaltspunkte für eine besondere Unreife, eine handlungsunfähig machende Alkoholisierung, das Bestehen einer Mutprobe, ein Handeln aus Imponiergehabe oder ein Unfallereignis aus besonderer Betriebsgefahr vor.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2014
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 19076 Dokument-Nr. 19076

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19076

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung