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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2015
S 17 AS 3817/14 -

Jobcenter muss sozialwidrig herbeigeführte Stromschulden nicht übernehmen

Hilfegewährung bei sozialwidrigem Herbeiführen von Rückständen nicht gerechtfertigt

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Jobcenter dann kein Stromschulden eines ALG II-Beziehers übernehmen muss, wenn die Rückstände sozialwidrig herbeigeführt wurden.

Im zugrunde liegenden Streitfall lehnte das Jobcenter den Antrag des Klägers auf darlehensweise Übernahme von (Haushalts-)Stromschulden ab. Nach Auffassung des Klägers erfolgte die Ablehnung zu Unrecht, da er seit Oktober 2014 nicht mehr über Strom verfüge.

Höhe der Rückstände und Ursachen der Stromsperre entscheidend

Die Klage blieb vor dem Sozialgericht Karlsruhe jedoch erfolglos. Die Rechtfertigung der Übernahme von Schulden nach § 22 Abs. 8 SGB II umfasse neben der objektiven Geeignetheit der Schuldenübernahme zur (dauerhaften) Sicherung der Energieversorgung die Prüfung, ob zumutbare Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft seien. Daneben seien sonstige Umstände, wie die Höhe der Rückstände, ihre Ursachen, die Zusammensetzung des von der Stromsperre betroffenen Personenkreises und das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten von Bedeutung.

Kläger hat Lage selbst verschuldet

Nach Auskunft des Energieversorgers habe es keine Absprachen mit dem Kläger gegeben. Der Kläger habe sich darüber hinaus im Weiteren - trotz Hinweises des Gerichts im Erörterungstermin am 18. Juli 2015 - weder um eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem bisherigen Energieversorger noch um einen Vertragsabschluss mit einem anderen Stromanbieter bemüht. Der Kläger müsse sich zudem entgegenhalten lassen, dass er seine Lage selbst verschuldet habe. Das Gericht habe Zweifel daran, dass die Entstehung neuer Stromschulden künftig zuverlässig vermieden würden. Der Ursprung der Stromschulden reiche bis in das Jahr 2012. Das Verhalten des Klägers über einen derart langen Zeitraum spreche nach Ansicht des Gerichts daher dafür, dass billigend in Kauf genommen bzw. nicht gezahlt worden sei im Vertrauen darauf, der Beklagte werde die Stromsperre verhindern oder beseitigen. In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Rückständen sei eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt. (Urteil vom 22.12.2015 - S 17 AS 3817/14 -).

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2016
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

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Dokument-Nr.: 22087 Dokument-Nr. 22087

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Kommentare (5)

 
 
Lothar Scholz schrieb am 18.01.2016

Wenn ein HARTZIV Empfänger, den ganzen Tag zu Hause sein muss, soe wie ich, dann verbraucht man Strom, mehr wie, einer Der uaf Arbeit ist. So wie Beamte, Sie sitzen den ganzen Tag im Büro, wärmen sich da den ganzen Tag den Arsch und der Strom und die Wärme wird von Steuerzahler bezahlt, das gilt auch für Gerichte Ämter und den Politikern. Nur mit den Unterschied, diese Menschen bekommen einige Tausen EURO Steuergelder und der HARTZIV Empfänger nur einige EURO, Die zum Leben zu wenig und zum sterben zu viel sind.

iLinke antwortete am 18.01.2016

Und was wollen Sie uns jetzt damit sagen?

Soll der Beamte und sein angestellter Kollege jeden Tag einen Euro in die Stromuhr werfen oder mit Kerzenlicht arbeiten (der Strom für den PC kommt dann vom Hometrainer, dann friert er auch nicht)?

In diesem Urteil ging es nicht um den Tatbestand des Bezuges elektrischer Energie, sondern die Weigerung diesen Bezug regelmäßig selbst zu bezahlen (so wie es tausende H4 und Mio. arbeitende Bürgen auch tun).

Zu recht wurde hier davon ausgegangen, daß sich der Schuldner auf die Allgemeinheit stützen wollte.

Hr. Scholz, auch noch einmal zu Ihrer Erinnerung, H4 war nie als Lebensmodel für minimalisten gedacht, sondern zur Unterstützung in einer schwierigen Lebenslage. Leider gibt es immer wieder Zeitgenossen die glauben einen Anspruch auf allimentierte Faulheit zu haben und somit H4 misbrauchen.

HELMUT antwortete am 18.01.2016

Ich finde das der Jobcenter die Kosten immer wieder auf Null drücken will, denn der Regelsatz ist nicht immer gleich . Aber es wird nicht danach gefragt , ob der Strom ,Gas, Öl immer wieder Steigt , aber dem Jobcenter ist es egal , daran sollte auch mal ein Gericht genauer hin sehen , wie die Preisen Steigen . wenn du mehr Verbrauchst , heißt es gleich du hast Mutwillig verbraucht . Ich bin der Meinung , dass der Jobcenter sich die Regelbeträge genauer Berechnen soll , denn die wissen genau was man Verbraucht und was Nicht

Roland Berger antwortete am 19.01.2016

Lieber Herr Scholz, im Unterschied zu Beamten und im öffentlichen Dienst Tätigen werden die ALG II Empfänger ohneGegenleistung alimentiert. -

Die Jobcenter zahlen auch einen einen höheren Verbrauch, wenn er sich im Rahmen hält. Und sie berücksichtigen durchaus den Anstieg der Energiepreise. Hier gibt es schon einen Ermessensspielraum.

Etwa 40% meines Klientels sind ALG II Empfänger. Für diejenigen, die ungerecht und schikanös von den Ämtern (Jobcenter u.a.) behandelt werden, setze ich mich ein, ganz überwiegend mit Erfolg (Widerspruchs-/Klageverfahren), was zeigt, daß meine Beurteilungen im allgemeinen zutreffend sind. Aus jahrzehntelanger Erfahrung muß ich leider sagen, daß etwa die Hälfte (!) der ALG II Empfänger durchaus arbeitsfähig ist und erwerbstätig sein könnte, die Betreffenden schaffen es jedoch, diese für sie unangenehme Seite des Lebens zu meiden. Zu Vorstellungsgesprächen erscheint man mit einer Alkoholfahne oder in einem liederlichen, ungepflegtem Outfit oder man äußert sich auf Fragen bzw. im Gespräch bewußt dümmlich oder man erwähnt angebliche körperliche Leiden, um so indirekt hohe Fehlzeiten in Aussicht zu stellen. Eine jüngere Dame, die mir vom Jobcenter zwecks Bewerbung auf eine von mir selbst ausgeschriebene Teilzeitstelle (30 Std. wöchentlich) geschickt wurde, beklagte sich: "Dann krieg' ich ja kein Harz IV mehr, und für 250 € (netto!) mehr im Monat lohnt es sich doch nicht, morgens 2 Stunden früher aufzustehen. Können Sie dem Jobcenter mitteilen, daß ich für die Stelle nicht geeignet bin?

Roland Berger antwortete am 19.01.2016

Roland Berger antwortete gerade eben

Lieber Herr Scholz, im Unterschied zu Beamten und im öffentlichen Dienst Tätigen werden die ALG II Empfänger ohneGegenleistung alimentiert. -

Die Jobcenter zahlen auch einen einen höheren Verbrauch, wenn er sich im Rahmen hält. Und sie berücksichtigen durchaus den Anstieg der Energiepreise. Hier gibt es schon einen Ermessensspielraum.

Etwa 40% meines Klientels sind ALG II Empfänger. Für diejenigen, die ungerecht und schikanös von den Ämtern (Jobcenter u.a.) behandelt werden, setze ich mich ein, ganz überwiegend mit Erfolg (Widerspruchs-/Klageverfahren), was zeigt, daß meine Beurteilungen im allgemeinen zutreffend sind. Aus jahrzehntelanger Erfahrung muß ich leider sagen, daß etwa die Hälfte (!) der ALG II Empfänger durchaus arbeitsfähig ist und erwerbstätig sein könnte, die Betreffenden schaffen es jedoch, diese für sie unangenehme Seite des Lebens zu meiden. Zu Vorstellungsgesprächen erscheint man mit einer Alkoholfahne oder in einem liederlichen, ungepflegtem Outfit oder man äußert sich auf Fragen bzw. im Gespräch bewußt dümmlich oder man erwähnt angebliche körperliche Leiden, um so indirekt hohe Fehlzeiten in Aussicht zu stellen. Eine jüngere Dame, die mir vom Jobcenter zwecks Bewerbung auf eine von mir selbst ausgeschriebene Teilzeitstelle (30 Std. wöchentlich) geschickt wurde, beklagte sich: "Dann krieg' ich ja kein Harz IV mehr, und für 250 € (netto!) mehr im Monat lohnt es sich doch nicht, morgens 2 Stunden früher aufzustehen. Können Sie dem Jobcenter mitteilen, daß ich für die Stelle nicht geeignet bin?

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