wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „selbst zu vertreten“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2015
- S 17 AS 3817/14 -

Jobcenter muss sozialwidrig herbeigeführte Stromschulden nicht übernehmen

Hilfegewährung bei sozialwidrigem Herbeiführen von Rückständen nicht gerechtfertigt

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Jobcenter dann kein Stromschulden eines ALG II-Beziehers übernehmen muss, wenn die Rückstände sozialwidrig herbeigeführt wurden.

Im zugrunde liegenden Streitfall lehnte das Jobcenter den Antrag des Klägers auf darlehensweise Übernahme von (Haushalts-)Stromschulden ab. Nach Auffassung des Klägers erfolgte die Ablehnung zu Unrecht, da er seit Oktober 2014 nicht mehr über Strom verfüge.Die Klage blieb vor dem Sozialgericht Karlsruhe jedoch erfolglos. Die Rechtfertigung der Übernahme von Schulden nach § 22 Abs. 8 SGB II umfasse neben der objektiven Geeignetheit der Schuldenübernahme zur (dauerhaften) Sicherung der Energieversorgung die Prüfung, ob zumutbare Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft seien. Daneben seien sonstige Umstände, wie die Höhe der Rückstände,... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 04.10.1989
- 7 C 259/88 -

Kein Mietmangel, wenn Klavierspielen in der Wohnung durch Klopfen der Hausbewohner gestört wird

Klopfen gegen Heizungsrohre und Wände muss der Mieter als berechtigte Meinungskundgabe hinnehmen

Reagieren die Hausbewohner auf das eigene Klavierspiel mit Klopfgeräuschen und fühlt sich der Musizierende dadurch gestört, kann er daraus keinen Mietmangel ableiten. Ein Mieter ist zur Mietminderung nicht berechtigt, wenn er den Mangel selbst zu vertreten hat. Klopfgeräusche als Reaktion auf das eigene Spiel begründen demnach keinen Mietmangel. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin hervor.

Ein Mieter hatte eine Minderung der von ihm zu entrichtenden Monatsmiete um 25 Prozent vorgenommen, nachdem sein Klavierspiel vom Klopfen der anderen Hausbewohner gegen Heizungsrohre und Wände gestört worden war. Der Mann begründete die Mietminderung damit, dass er an seiner Musikausübung durch die Klopfgeräusche gehindert werde. Sofern sein Klavierspiel die anderen Hausbewohner belästige,... Lesen Sie mehr




Werbung