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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 10.12.2013
- S 11 R 701/13 -
Inkassounternehmen muss Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigung einer "Scheinselbständigen" im Vertrieb nachzahlen
Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Heilbronner Inkassounternehmen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 40.000 Euro nachzahlen muss, da das Unternehmen eine Vertriebsmitarbeiterin im Außendienst als "Scheinselbstständige" beschäftigt hatte.
In dem vorliegenden Fall führte der beklagte
Klagendes Inkassounternehmen macht Selbständigkeit der Mitarbeiterin geltend
Das klagende
Relevantes unternehmerisches Risiko nicht erkennbar
Das Sozialgericht Heilbronn wies die Klage jedoch ab. Die Merkmale einer abhängigen
Hinweis zur Rechtslage
§ 7 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch [SGB IV]:
Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2013
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
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Dokument-Nr. 17353
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