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Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 14.07.2020
- S 30 KR 1024/20 ER -
Gesetzlich Versicherte dürfen auf Foto für Gesundheitskarte keine Weihnachtsmannmütze tragen
Grundsätzliches Verbot des Tragens einer Kopfbedeckung
Gesetzlich Krankenversicherte dürfen auf ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte grundsätzlich keine Kopfbedeckung und somit auch keine Weihnachtsmannmütze tragen. Dies hat das Sozialgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein gesetzlich krankenversicherter Mann im Juni 2020 mittels eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht Hamburg erreichen, dass er auf dem
Kein Anspruch auf Foto mit Weihnachtsmannmütze
Das Sozialgericht Hamburg entschied gegen den Mann. Ihm stehe kein Anspruch auf Ausstellung der Gesundheitskarte mit einem
Fehlende eindeutige Identifizierung des Versicherten bei Kopfbedeckung
Bei einem Bild mit
Zulässigkeit von religiösen Kopfbedeckungen unerheblich
Für unerheblich hielt das Sozialgericht, dass Bilder mit Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen im Einzelfall zulässig sind. Das Interessen an der leichten Erkenn- und Identifizierbarkeit des Versicherten trete hinter die grundrechtlich geschützte Religionsfreiheit zurück. Gerade wenn eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2020
Quelle: Sozialgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29567
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