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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kopfbedeckung“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 14.07.2020
- S 30 KR 1024/20 ER -

Gesetzlich Versicherte dürfen auf Foto für Gesundheitskarte keine Weihnachtsmannmütze tragen

Grundsätzliches Verbot des Tragens einer Kopfbedeckung

Gesetzlich Krankenversicherte dürfen auf ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte grundsätzlich keine Kopfbedeckung und somit auch keine Weihnachtsmannmütze tragen. Dies hat das Sozialgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein gesetzlich krankenversicherter Mann im Juni 2020 mittels eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht Hamburg erreichen, dass er auf dem Foto für die elektronische Gesundheitskarte eine Weihnachtsmannmütze tragen darf. Die Krankenkasse lehnte dies ab.Das Sozialgericht Hamburg entschied gegen den Mann. Ihm stehe kein Anspruch auf Ausstellung der Gesundheitskarte mit einem Foto, auf dem er eine Weihnachtsmannmütze trägt, zu. Die Krankenkasse verfolge mit der Beschränkung auf Lichtbilder ohne Kopfbedeckung einen legitimen Zweck, nämlich die bessere Erkennbarkeit des Versicherten auf der Gesundheitskarte.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 15.05.2018
- 5 So 72/17 -

Mitglieder der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" bzw. des "Pastafarianismus" dürfen keine Kopfbedeckung auf Foto zum Personalausweis tragen

Keine Ausnahme vom Verbot der Kopfbedeckung aus religiösen Gründen

Die Zugehörigkeit zur "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" bzw. zum "Pastafarianismus" begründet keine Ausnahme vom Verbot der Kopfbedeckung auf ein Foto zum Personalausweis gemäß § 7 Abs. 3 der Personal­ausweis­verordnung (PAuswV). Das Tragen eines Dreispitzes ist somit unzulässig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mitglied der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" bzw. des "Pastafarianismus" beantragte im Februar 2015, ihm einen Personalausweis mit einem Foto auszustellen, welches ihn mit einem Dreispitz zeigt. Er gab dabei an, aus religiösen Gründen den Dreispitz tragen zu müssen. Da ihm die Behörde dies verweigerte, erhob er Klage und beantragte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 13.11.2015
- VG 8 K 4253/13 -

Kein Lichtbild mit Kopfbedeckung im Personalausweis für Vorsitzenden der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters"

Religiöse Gründe für Zulässigkeit eines Lichtbildes mit Kopfbedeckung nicht gegeben

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass es die Stadt Templin dem Vorsitzenden der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." zu Recht versagt hat, auf dem Lichtbild eines Personalausweises die für "Pastafari" typische Piraten­kopf­bedeckung zu tragen.

Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 der Personalausweisverordnung muss das Lichtbild eines Ausweises die Person ohne Kopfbedeckung zeigen; nach Satz 4 der Vorschrift kann die Personalausweisbehörde hiervon Ausnahmen aus religiösen Gründen zulassen.Das Verwaltungsgericht Potsdam konnte nicht erkennen, dass derartige religiöse Gründe das Begehren des Klägers stützen. Die Kirche... Lesen Sie mehr