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Sozialgericht Aachen, Urteil vom 06.10.2017
- S 6 U 135/16 -
Sturz auf betrieblichem Bowling-Turnier während einer Dienstreise kann Arbeitsunfall darstellen
Teilnahme am Bowling-Turnier ist als Erfüllung einer Nebenpflicht aus Arbeitsverhältnis anzusehen
Der Sturz eines Versicherten während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers kann einen Arbeitsunfall darstellen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte an einer mehrtägigen betrieblichen Veranstaltung eines Partnerunternehmens seines Arbeitgebers teilgenommen. Im Rahmen jener Veranstaltung fand auch ein Bowling-Turnier zwischen sämtlichen Teilnehmern statt, in dessen Verlauf der Kläger auf der Bowlingbahn ausrutschte und sich seine Schulter ausrenkte.
Die beteiligte Berufsgenossenschaft verneinte die Anerkennung des Sturzes als
Teilnahme an Fortbildung war von Arbeitgeber vorgeschrieben
Das Sozialgericht Aachen stellte dagegen fest, dass es sich um einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2017
Quelle: Sozialgericht Aachen/ra-online
- Hessisches LSG: Fußballspiel auf Dienstreise nicht unfallversichert
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011
[Aktenzeichen: L 3 U 64/06]) - Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall
(Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2015
[Aktenzeichen: S 31 U 427/14])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 25254
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