Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2015
- S 31 U 427/14 -
Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall
Toilette oder Bettüberwurf stellen keine gefährliche Einrichtung des Hotelzimmers dar
Das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Das Gericht wies damit die Klage eines 60-jährigen Klägers gegen seine Berufsgenossenschaft abgewiesen.
Der aus Kempen stammende Diplom-Ingenieur des zugrunde liegenden Verfahrens übernachtete im Februar 2014 während einer
Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab
Die
Unfall hat keinen inneren Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit
Das Sozialgericht Düsseldorf schloss sich der Argumentation des Klägers nicht an. Der Unfall habe keinen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gehabt. Die Nachtruhe im Hotelzimmer und die damit zusammenhängenden Verrichtungen würden grundsätzlich nicht mehr zum vom Versicherungsschutz umfassten Bereich gehören. Eine Ausnahme sei nicht ersichtlich. Wenn ein Unfall durch eine gefährliche Einrichtung ausgelöst werde, die der Versicherte wegen eines auswärtigen Dienstgeschäftes benutzen müsse, dann könne es sich um einen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2016
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
- Hessisches LSG: Fußballspiel auf Dienstreise nicht unfallversichert
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011
[Aktenzeichen: L 3 U 64/06]) - Lehrerin duscht auf Klassenfahrt privat - Kein Arbeitsunfall bei Sturz unter der Dusche
(Bundessozialgericht, Urteil vom 18.11.2008
[Aktenzeichen: B 2 U 31/07 R])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22275
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22275
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.