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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 24.10.2018
- 2 A 11/18 -
Psychische Belastung infolge Erkrankung naher Angehöriger rechtfertigt keine Verlängerung der BAföG-Leistungen nach Ablauf der Regelstudienzeit
Ausbildungsverhältnis wird nicht unmittelbar berührt
Wird die Regelstudienzeit überschritten, weil der Student infolge der Erkrankung naher Angehöriger unter psychischer Belastung steht, kommt eine Verlängerung der BAföG-Leistungen nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG wegen schwerwiegender Gründe nicht in Betracht. Denn durch die Erkrankung wird das Ausbildungsverhältnis nicht unmittelbar berührt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Medizin-Studentin an einer saarländischen Universität im August 2005 die
Kein Anspruch auf Verlängerung der Ausbildungsförderung
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ließ die Berufung nicht zu. Seiner Auffassung nach stehe der Studentin kein Anspruch auf
Erkrankung naher Angehöriger kein schwerwiegender Grund
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2017
[Aktenzeichen: 3 K 679/16]
- Ausbildungsförderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer in Ausnahmefällen möglich
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 29.02.2012
[Aktenzeichen: 10 K 2053/11]) - BAföG trotz Ausbildungsrückstands: Erkrankung während Prüfungszeitraums muss für Studienverzögerung ursächlich sein
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2021
[Aktenzeichen: 12 S 888/19])
Jahrgang: 2019, Seite: 171 NJW 2019, 171
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Dokument-Nr. 27977
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