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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.10.2010
2 LB 12/10, 2 LB 13/10, 2 LB 14/10 -

OVG Schleswig-Holstein: Prämien­kürzung bei unzulässigen Eingriffen in "Knicks" gerecht­fertigt

Maßnahmen der Landwirte verstoßen gegen Bestimmungen des Naturschutzrechts und rechtfertigten Kürzung der Betriebsprämien

Die von der Landwirtschaftsbehörde vorgenommene Kürzung der den Landwirten gewährten Betriebsprämien war aufgrund unzulässiger Eingriffe in Knicks (Wallhecken) zulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein und wies die Berufungen gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zurück.

Nach dem Gemeinschafts- bzw. Unionsrecht können landwirtschaftliche Betriebsinhaber seit dem Jahre 2005 Betriebsprämien (Direktzahlungen) erhalten. Voraussetzung für den vollständigen Erhalt dieser Direktzahlungen ist die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen in landwirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht. Dies wird auch als Cross Comliance-Regelung bezeichnet. Untersagt ist z. B. die Beseitigung von Landschaftselementen, zu denen nach den deutschen Ausführungsbestimmungen Knicks ab einer Länge von 20 m gehören.

Landwirte kürzen nach Aberntung von Ackerflächen Bewuchs angrenzender Knicks unzulässigerweise ein

In den entschiedenen Verfahren hatten die Landwirte nach der Aberntung von Ackerflächen den Bewuchs der angrenzenden Knicks maschinell aufgeputzt und dabei über mehrere 100 m Länge den Aufwuchs - vor allem überhängendes Buschwerk - über den Knickwallfuß hinaus eingekürzt.

Landwirte führen erhebliche und nachhaltige Funktionsbeeinträchtigung des gesetzlich geschützten Lebensraumes herbei

In Übereinstimmung mit der Landwirtschaftsbehörde sieht das OVG darin eine erhebliche und nachhaltige Funktionsbeeinträchtigung des gesetzlich geschützten Lebensraumes, die als eine teilweise Beseitigung dieses Biotops einzustufen ist. Diese Maßnahmen verstießen nicht nur gegen Bestimmungen des Naturschutzrechts, sondern rechtfertigten zugleich die Kürzung der Betriebsprämien.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein/ra-online

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Dokument-Nr.: 10496 Dokument-Nr. 10496

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