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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.11.2008
- 7 C 10771/08.OVG -
Gemeinden dürfen in einer Friedhofsatzung keine Regelungen treffen, die zur Bekämpfung der Kinderarbeit dienen sollen
Gemeinden können nur Angelegenheiten mit einem spezifisch örtlichen Bezug regeln
Einer Gemeinde fehlt die Zuständigkeit zum Erlass einer Friedhofssatzung, nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt worden sind. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Inhaber eines Steinmetzbetriebs, der sich überwiegend mit der Herstellung und Errichtung von Grabmalen befasst und zu diesem Zweck auch Natursteine aus Indien bezieht, hat gegen die Satzung der
Richter: Gemeinden können nur Angelegenheiten mit einem spezifisch örtlichen Bezug regeln
Die verständlichen und anerkennenswerten Bemühungen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 54/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 21.11.2008
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Dokument-Nr. 7035
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