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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.02.2016
- 6 A 10941/15.OVG -
Kirchensteuerpflicht verfassungsrechtlich unbedenklich
Kirchenaustritt kann nicht auf Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft beschränkt werden
Die Kirchensteuerpflicht verstößt nicht gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung, da sie durch Beendigung der Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Die Erklärung des Kirchenaustritts kann auch nicht auf die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft beschränkt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich ein Ehepaar mit ihrer Klage gegen die Festsetzung der römisch-katholischen
Beschränkung des Austritts nur Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfassungsrechtlich unmöglich
Die Vorschriften über die Erhebung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- BVerfG: Erhebung der Kirchensteuer bei glaubensverschiedenen Ehen verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.11.2010
[Aktenzeichen: 2 BvR 591/06, 2 BvR 1689/09, 2 BvR 2698/09, 2 BvR 2715/09, 2 BvR 148/10, 2 BvR 816/10]) - Angabe der Konfession in Lohnsteuerkarte rechtmäßig
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 12.10.2010
[Aktenzeichen: Vf. 19-VII-09])
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Dokument-Nr. 22206
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