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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2014
- 2 A 10022/14.OVG -
Mitwirkungsrechte der Studierenden im Senat der Universität Trier verletzt
Erfahrungen und Argumente von Lehrenden und Lernenden sollten berücksichtigt werden
Die Studierendenvertreter im Senat der Universität Trier haben einen Anspruch auf die erneute Beratung über die Einrichtung des neuen Studiengangs Pflegewissenschaften (Klinische Pflege). Dies hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden und damit ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Trier aufgehoben.
Der Antrag auf Einrichtung des Studiengangs war im Juni 2013 gegen die Stimmen sämtlicher studentischer Vertreter im Senat der
Studentisches Gruppenveto: Mitwirkung der Studierenden im Bereich Lehre hat besonderen Stellenwert
Das Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz habe bereits im Jahr 1995 erstmals das sog. studentische
Einrichtung eines Studiengangs berühre auch Lehre
Die Einrichtung eines Studiengangs sei keinesfalls eine allein hochschulpolitische Entscheidung, welche die Lehre nicht berühre. Im Rahmen ihrer Ausbildungsaufgabe obliege es der
Gefährdung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit aufgrund Finanzierung durch Drittmittel
Hinzu komme im Fall der "Einführung eines dualen Studiengangs ‚Pflegewissenschaften (Klinische Pflege)' an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ ra-online
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Dokument-Nr. 18103
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