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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2022
- 19 A 408/21 -
Unzulässigkeit einer heimlichen Tonbandaufnahme des gesprochenen Wortes
Mündliche Äußerung des Klassenkoordinators kann Schüler nicht von der Unterrichtsteilnahme befreien
Die heimliche Tonbandaufnahme des gesprochenen Wortes ist unzulässig. Zudem kann die mündliche Äußerung des Klassenkoordinators einen Schüler nicht von der Unterrichtsteilnahme befreien. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Schüler im Jahr 2019 vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen ein Zeugnis. Unter anderem ging es dabei um die Note in Sport. Er gab an, dass die
Keine Glaubhaftmachung der Behauptung der Unterrichtsbefreiung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die behauptete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil
[Aktenzeichen: 10 K 4076/19]
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Dokument-Nr. 32255
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