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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tonbandaufzeichnungen“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2022
- 19 A 408/21 -

Unzulässigkeit einer heimlichen Tonbandaufnahme des gesprochenen Wortes

Mündliche Äußerung des Klassenkoordinators kann Schüler nicht von der Unterrichts­teilnahme befreien

Die heimliche Tonbandaufnahme des gesprochenen Wortes ist unzulässig. Zudem kann die mündliche Äußerung des Klassenkoordinators einen Schüler nicht von der Unterrichts­teilnahme befreien. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Schüler im Jahr 2019 vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen ein Zeugnis. Unter anderem ging es dabei um die Note in Sport. Er gab an, dass die Klassenkoordinatorin ihm mitgeteilt habe, dass er weder am Sportunterricht teilnehmen noch dort erscheinen müsse. Die Sportnote würde aus dem Zeugnis herausgestrichen. Zur Glaubhaftmachung wollte der Schüler eine entsprechende Tonbandaufnahme vorlegen. Nachdem das Verwaltungsgericht die Klage abwies, musste das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen über den Fall entscheiden.Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.09.2020
- III ZR 136/18 -

Kohl-Tonbänder: Erbin kann Auskunft über Verbleib der Vervielfältigungen von Tonbändern verlangen

Kein Auskunftsanspruch auf weitere Unterlagen

Der BGH hat entschieden, dass der Erbin des früheren Bundeskanzlers und vormaligen Klägers Dr. Helmut Kohl Auskunft über die Existenz und den Verbleib der Vervielfältigungen von Tonband­aufzeichnungen zu erteilen ist, der Auskunftsanspruch hinsichtlich weiterer Unterlagen indes verjährt ist.

Dr. Kohl und der Beklagte, ein bekannter Journalist, schlossen 1999 mit einem Verlag jeweils selbständige, inhaltlich aber aufeinander abgestimmte Verträge. Deren Gegenstand war die Erstellung der Memoiren des ehemaligen Bundeskanzlers; die schriftliche Abfassung des Werkes sollte durch den Beklagten erfolgen. Kohl und der Beklagte, die die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit unmittelbar... Lesen Sie mehr