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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.09.2017
- 19 A 2246/15 -
"Prediger" scheitert mit Einbügerungsklage
Hinweise auf umfangreiche Aktivitäten im Milieu des Salafismus rechtfertigen Ablehnung der Einbürgerung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Ablehnung der Einbürgerung eines israelischen Staatsangehörigen mit muslimischem Glauben rechtmäßig ist, da tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Mann Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützt hat.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung eines in Wuppertal wohnhaften israelischen Staatsangehörigen zurückgewiesen, der in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden will. Der Israeli ist arabischer Volkszugehöriger muslimischen Glaubens. Die Stadt Wuppertal lehnte seinen Einbürgerungsantrag ab, nachdem ihr Erkenntnismaterial der Polizei und des Verfassungsschutzes zugeleitet worden war, das auf umfangreiche Aktivitäten des Klägers im Milieu des
Ablehnung des Einbürgerungsantrags berechtigt
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil
[Aktenzeichen: 8 K 8778/14]
- Hessischer VGH hebt Ausweisung eines Hasspredigers auf – Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung jedoch verneint
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16.11.2011
[Aktenzeichen: 6 A 1896/09]) - Kein Anspruch auf Einbürgerung bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 19.11.2015
[Aktenzeichen: 5 K 480/14])
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Dokument-Nr. 24809
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