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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.11.2020
- 14 A 4304/19 -
Vermietung einer Eigentumswohnung an Medizintouristen stellt Zweckentfremdung dar
Zuständige Behörde kann Zweckentfremdung untersagen
Die Vermietung einer Eigentumswohnung an Angehörige von Personen, die sich medizinisch behandeln lassen, für die Dauer der Behandlung stellt eine Zweckentfremdung dar. Die zuständige Behörde darf dies untersagen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer Wohnung in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen vermieteten ihre Wohnung wiederholt und in der Regel für mehrere Monate an Personen aus dem arabischen Raum. Bei den Personen handelte es sich um Angehörige von Personen, die sich in der Stadt medizinisch behandeln ließen. Die
Unzulässige Zweckentfremdung wegen Vermietung der Eigentumswohnung an Medizintouristen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es liege eine unzulässige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil
[Aktenzeichen: 16 K 14973/17]
- Geldbuße wegen vorsätzlicher Zweckentfremdung von Wohnraum ohne erforderliche Genehmigung
(Amtsgericht München, Urteil vom 14.10.2016
[Aktenzeichen: 1112 OWi 238 Js 177226/16]) - Zeitweise Vermietung der Wohnung während beruflicher Abwesenheit stellt genehmigungsfähige Zweckentfremdung dar
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24.03.2021
[Aktenzeichen: 12 ZB 19.369])
Jahrgang: 2021, Seite: 52 WuM 2021, 52
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Dokument-Nr. 29845
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