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Amtsgericht München, Urteil vom 14.10.2016
- 1112 OWi 238 Js 177226/16 -
Geldbuße wegen vorsätzlicher Zweckentfremdung von Wohnraum ohne erforderliche Genehmigung
Zahnarzt vermietet Wohnung an Patienten und Familienangehörige
Das Amtsgericht München hat einen Mieter wegen vorsätzlicher Zweckentfremdung von Wohnraum ohne erforderliche Genehmigung zu einer Geldbuße von 4.000 Euro verurteilt.
Das Verfahren betrifft einen 45 Jahre alten
Mieter war Notwendigkeit einer Genehmigung angeblich nicht bewusst
In der Sitzung vor dem Amtsgericht München gab der
AG verweist auf zumindest bedingt vorsätzliches Handeln des Mieters
In der Urteilsbegründung verwies das Amtsgericht München darauf, dass der Betroffene seit November 2014 verpflichtet gewesen sei, Rechtsrat einzuholen. Er habe es daher ab diesem Zeitpunkt für möglich halten müssen, dass er einen Verstoß gegen die Zweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt München begehen würde und damit zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe. Vor diesem Zeitpunkt habe sich der
Geldbuße von 4.000 Euro angemessen
Die Höhe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 23746
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