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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.07.2020
- 13 B 675//20.NE -
Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen weiterhin rechtmäßig
Es gelten weiterhin Ausnahmebestimmungen für Menschen mit gesundheitlichen Problemen
Mit Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die in der Coronaschutzverordnung angeordnete "Maskenpflicht" voraussichtlich weiterhin rechtmäßig ist.
Der im Kreis Kleve lebende Antragsteller wendet sich gegen die Verpflichtung, in bestimmten sozialen Situationen, etwa beim Einkaufen oder bei der Benutzung des Personenverkehrs eine textile
Befolgung der Empfehlung des Robert Koch-Instituts ist nicht zu beanstanden
Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Wie bereits in früheren Entscheidungen hat das Gericht ausgeführt, es sei voraussichtlich nicht zu beanstanden, dass der
Tragen einer Maske trägt zur Verlangsamung der Ausbreitung der Infektion bei
Danach sei bei dem derzeitigen Erkenntnisstand davon auszugehen, dass auch ggf. privat hergestellte textile Mund-Nase-Bedeckungen eine Filterwirkung auf Tröpfchen und Aerosole entfalten könnten, die zu einer Reduzierung der Ausscheidung von Atemwegsviren über die Ausatemluft führen könne. Hierdurch erscheine es möglich, dass ihr Tragen einen Beitrag zur Verlangsamung der Ausbreitung des vom Mensch zu Mensch übertragbaren Coronavirus leiste.
Verordnungsgeber kann bei mehreren vertretbaren Auffassungen einer den Vorzug geben
Dass es unter der Vielzahl wissenschaftlicher Meinungen auch andere Stimmen gebe, die eine Wirksamkeit der einfachen
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ruft keine Gesundheitsgefahren hervor
Ferner gehe das Gericht unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnislage davon aus, dass die
Trageverpflichtung ist räumlich und zeitlich begrenzt
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfallen, ra-online (pm/ku)
- Corona-Pandemie: Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.07.2020
[Aktenzeichen: 6 B 10669/20.OVG]) - Pflicht zum Tragen von Masken in Rheinland-Pfalz derzeit rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 28.04.2020
[Aktenzeichen: 1 L 276/20.MZ]) - Corona-Pandemie: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt Maskenpflicht
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2020
[Aktenzeichen: 13 B 539/20.NE])
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Dokument-Nr. 29026
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