Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2020
- 1 A 2217/18 -
Weisung zur Anlegung der Dienstkleidung vor Schichtbeginn begründet kein Arbeitszeitgutschriftanspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit
An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar
Die Weisung, dass zum Schichtbeginn die Dienstkleidung angelegt sein muss, begründet keinen Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift wegen rechtswidriger Zuvielarbeit. Das An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 erging gegen eine Zollbeamtin die schriftliche Weisung, wonach sie sich während ihrer planmäßigen
Verwaltungsgericht wies Klage ab
Das Verwaltungsgericht Minden wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach sei von der Klägerin durch die schriftliche Weisung nicht rechtswidrig verlangt worden, 15 Minuten vor dem Schichtbeginn anwesend zu sein. Die Weisung enthalte keine zeitliche Vorgabe. Sie sei auch nicht mündlich ergänzt worden. Die Aussage des Vorgesetzten der Klägerin sei ein erneuter Hinweis darauf, dass die
Oberverwaltungsgericht verneint Zulassung der Berufung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung nicht zu. Das verwaltungsgerichtliche Urteil sei nicht zu beanstanden. Der Klägerin sei nicht rechtswidrig
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Minden, Urteil
[Aktenzeichen: 12 K 5786/17]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29680
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29680
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.