Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2009
- 11 K 3998/08 -
VG Karlsruhe: Keine Arbeitszeitgutschrift für das An- und Ablegen der Polizeiuniform
An- und Ablegen der Polizeiuniform stellt keine beamtenrechtliche Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitvorschriften dar
Rüstzeiten im Polizeidienst, d.h. die Zeiten, in denen ein Polizeibeamter seine Uniform anlegt und persönlich zugeteilte Ausrüstung vor dem Dienstbeginn aufnimmt, gehören nicht zum Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.
Der Kläger ist ein Polizeihauptmeister, der als Streifenbeamter im Schichtdienst tätig ist. Er begehrte von seinem Dienstherrn, dass ihm für das An- und Ablegen der Dienstkleidung pro geleisteter Dienstschicht zusätzlich 15 Minuten
Verwaltungsgericht weist Klage ab
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe ist dieser Auffassung nicht gefolgt. Sie hat in den Gründen ihres Urteils ausgeführt: Die Zeit für das An- und Ablegen der Polizeiuniform nebst Schutzweste und Dienstwaffe in den Diensträumen vor Schichtbeginn bzw. nach Schichtende stelle keine beamtenrechtliche
Dienstuniform darf bereits zu Hause angezogen werden
Arbeitszeit sei die Zeit, in der der Beamte Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts zu leisten habe. Maßgebend seien Inhalt und Intensität der Inanspruchnahme. Erforderlich sei, dass die Inanspruchnahme zum Bereich der vom Beamten wahrzunehmenden Aufgaben des ihm übertragenen Amtes gehöre oder ihn jedenfalls im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Dienstaufgaben nach den besonderen Umständen des Einzelfalles in seiner Aufmerksamkeit und Dispositionsfreiheit so erheblich in Anspruch nehme, dass sie den ihm obliegenden Dienstverrichtungen gleich zu achten sei. Zum Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts und damit zur
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2010
Quelle: ra-online, VG Karlsruhe
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9116
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9116
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.