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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dienstliche Weisung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2020
- 1 A 2217/18 -
Weisung zur Anlegung der Dienstkleidung vor Schichtbeginn begründet kein Arbeitszeitgutschriftanspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit
An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar
Die Weisung, dass zum Schichtbeginn die Dienstkleidung angelegt sein muss, begründet keinen Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift wegen rechtswidriger Zuvielarbeit. Das An- und Ablegen der Dienstkleidung stellt keinen Dienst dar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 erging gegen eine Zollbeamtin die schriftliche Weisung, wonach sie sich während ihrer planmäßigen Dienstzeit einsatzbereit in Dienstkleidung an der Dienststelle aufzuhalten habe. Auf ihre Nachfrage, wie der Ablauf sei, antwortete ihr Vorgesetzter mündlich: "Dann kommst du halt eine Viertelstunde früher". Die Zollbeamtin sah in der Weisung die rechtswidrige Anordnung von Zuvielarbeit und klagte schließlich auf Gewährung einer Arbeitszeitgutschrift von arbeitstäglich 10 Minuten.Das Verwaltungsgericht Minden wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach sei von der Klägerin... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 30.01.2020
- 2 B 311/19 -
Feuerwehrbeamter darf nicht mittels dienstlicher Weisung zur Ausbildung zum Notfallsanitäter verpflichtet werden
Ausbildung eines Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter stellt Erlernung eines neuen Berufs dar
Ein Feuerwehrbeamter in Sachsen, der die Qualifikation zum Rettungsassistenten besitzt, darf nicht mittels dienstlicher Weisung verpflichtet werden, sich zum Notfallsanitäter ausbilden zu lassen. Dies stellt die Erlernung eines neuen Berufs dar, wofür es keine rechtliche Grundlage für eine Weisung gibt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Feuerwehrbeamter in Sachsen im Juli 2019 aufgrund einer dienstlichen Weisung eine Ausbildung zum Notfallsanitäter beginnen. Der Feuerwehrbeamte besaß bereits die Qualifikation zum Rettungsassistenten. Hintergrund der Weisung war, dass es nur noch für eine kurze Übergangszeit möglich war, sich mittels eines Ergänzungslehrgangs vom Rettungsassistenten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2007
- 2 K 1752/07 -
Nordrhein-Westfalen: Lehrerinnen dürfen in der Schule kein Kopftuch tragen - Auch "Grace-Kelly-Variante" verboten
Kopfbedeckung ist Erkennungsmerkmal für religiöse Überzeugung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage der im Beamtenverhältnis des Landes Nordrhein-Westfalen stehenden Lehrerin muslimischen Glaubens auf Aufhebung der dienstlichen Weisung, die ihr das Tragen eines Kopftuches in der Schule untersagt, abgewiesen.
Das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen in einer öffentlichen Schule verstoße gegen das in § 57 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz NRW enthaltene Verbot, dass Lehrkräfte in der Schule u.a. keine religiösen Bekundungen abgeben dürften, die geeignet seien, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Eine Lehrerin, die in... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.07.2006
- 18 K 3562/05 -
Muslimische Lehrerin darf weiter Kopftuch tragen
Verbot wäre Ungleichbehandlung gegenüber dem christlichen Glauben
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage einer Stuttgarter Lehrerin gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart - Schule und Bildung -, wegen der dienstlichen Weisung vom 08.12.2004, ihren Dienst in der Schule ohne Kopfbedeckung zu versehen, stattgegeben.
Die Klägerin ist seit 1973 im Schuldienst des Landes und unterrichtet seit 1976 an einer Grund- und Hauptschule in Stuttgart-Bad Cannstatt. 1984 trat sie zum Islam über. Seit 1995 trägt sie auch während des Dienstes ein Kopftuch. Im Juni 2000 wies das (vormals zuständige) Oberschulamt die Klägerin an, ihren Dienst immer dann ohne Kopfbedeckung zu versehen, wenn sie in Kontakt mit Schülerinnen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.01.2005
- 6 K 1697/04.KO -
Kein Zopf im Polizeidienst
Männliche Polizeivollzugsbeamte, die einen Zopf tragen, müssen auf entsprechende Weisung ihr Haar auf Hemdkragenlänge kürzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der 26-jährige Kläger ist Polizeikommissar zur Ausbildung und wird im uniforÂmierten Dienst eingesetzt. Bis zum Oktober 2003 trug er seine Haare während des Dienstes stirnfrei in Form eines am Hinterkopf angesetzten Pferdeschwanzes, der mit einer Länge von ca. 5 cm über den Hemdkragen reichte. Der Leiter der Bereitschaftspolizei forderte nach vorheriger Mahnung den Kläger auf, sein... Lesen Sie mehr