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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stellungnahme“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.2023
- 9 A 167/22 -

Widerruf des einem Journalisten erteilten Lehrauftrages durch die Universität Kiel war rechtswidrig

Keine Voraussetzungen für Widerruf des Lehrauftrags aus wichtigem Grund

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat auf die Klage eines Journalisten gegen die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel entschieden, dass der Widerruf eines zunächst für das Wintersemester 2022/2023 erteilten Lehrauftrages rechtswidrig war.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte sich im September 2022 während des Abhaltens sogenannter „Referenden“ in von russischen Streit-kräften kontrollierten Regionen der Ukraine aufgehalten und unter anderem an einer Pressekonferenz mit russischen Medien teilgenommen.Die Abwägung der grundrechtlich geschützten Positionen von Kläger und Universität sei nicht rechtmäßig erfolgt. Das VG ist der Auffassung, dass sich Mängel in der Sachverhaltsaufklärung auch in den in die Abwägung einzustellenden Aspekten niedergeschlagen hätten. Zugunsten des Klägers sei zu berücksichtigen, dass die Hintergründe seines... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Hinweisbeschluss vom 18.11.2021
- 3 Kap 1/16 -

Hinweisbeschluss im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche vor dem Oberlandesgericht Braunschweig

Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilung schon ab 2008

Im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE (3 Kap 1/16) hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Hinweisbeschluss vom 18.11.2021 wesentliche Hinweise für den weiteren Verfahrensablauf gegeben. Der Senat hat sich in dem 30-seitigen Beschluss zu einzelnen rechtlichen Fragestellungen zur Ad-hoc-Mittteilungspflicht positioniert, die Gegenstand der vergangenen mündlichen Verhandlungen waren. Er geht nunmehr davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalt­einrichtungen in Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt bereits im Jahr 2008 eine sog. Insiderinformation darstellte, die dem Kapitalmarkt durch eine Ad-hoc-Mitteilung hätte bekannt gegeben werden müssen.

Ob sich aus dem Unterlassen von Ad-hoc-Mitteilungen im Jahr 2008 und den folgenden Jahren bis zur Aufdeckung des "Diesel-Skandals" im September 2015 dem Grunde nach Schadensersatzansprüche für Anleger ergeben, hängt nach Auffassung des Senats für die Zeit bis zum 09.07.2012 vor allem davon ab, ob ein Vorstandsmitglied der VW AG Kenntnis von der Manipulation hatte. Der Senat geht nunmehr... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.03.2021
- 8 ME 12/21 -

Pflegekammer Niedersachsen muss Stellungnahme zu ihrer Abschaffung in Verbandsbeteiligung zurückziehen

OVG untersagt weitere Veröffentlichung und Verbreitung der Stellungnahme

Das Niedersächsischen Obe­rverwaltungs­gerichts hat entschieden, dass die Pflegekammer Niedersachsen ihre Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen vom 25. November 2020 zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen muss .

Die Niedersächsische Landesregierung verfolgt gegenwärtig die Absicht, die Pflegekammer Niedersachsen aufzulösen. Nach Erarbeitung eines Gesetzentwurfs führte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine Verbandsbeteiligung durch. Die Pflegekammer gab eine Stellungnahme ab, in der sie sich für ihren Erhalt aussprach und Rechtsausführungen machte.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 04.01.2021
- 7 B 6300/20 -

Pflegekammer Niedersachsen muss Stellungnahme zu ihrer Auflösung zurückziehen sowie die Veröffentlichung und Verbreitung unterlassen

Erklärung im Rahmen der Anhörung zum "Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen" erfüllt nicht die Anforderungen an Sachlichkeit und Objektivität

Das Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 04. Januar 2021 entschieden, dass die Pflegekammer eine Stellungnahme vom 25. November 2020, die sie im Rahmen des Gesetzgebungs­verfahrens über ihre Abschaffung abgegeben hat, zurückziehen und die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Stellungnahme unterlassen muss.

Die Pflegekammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgabe u.a. die Wahrnehmung der beruflichen Belange von Pflegefachpersonen ist. In der Vergangenheit gab es kontroverse Diskussionen über die Gründung der Pflegekammer, ihre Tätigkeit und die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft. Die Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft war Gegenstand mehrerer gerichtlicher... Lesen Sie mehr