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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zuname“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.05.2018
- XII ZB 47/17 -
BGH: Keine Anerkennung eines nach australischem Recht zulässigen Phantasienamens als Nachnamen des Kindes
Keine Anwendung von Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB
Erhält ein in Australien geborenes Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft einen nach australischem Recht zulässigen Phantasienamen als Nachnamen, so kann dieser nicht als Familienname in Deutschland anerkannt werden. Die Anwendung des Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ist ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 kam in Australien ein Kind einer deutschen Mutter und einem australischen Vater zur Welt. Das Kind erhielt als Nachnamen einen Phantasienamen, der keinen Bezug zu einem Namen der Eltern enthielt. Die Wahl eines Phantasienamens war nach australischem Recht zulässig. Im Jahr 2015 beantragten die Eltern beim Standesamt Berlin-Schöneberg eine Bescheinigung zur Wirksamkeit der Namenswahl. Der Vater des Kindes änderte zudem seinen Nachnamen ebenfalls in den Phantasienamen um. Das Standesamt war sich in der Sache unsicher und legte den Fall daher dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg vor.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2016
- XII ZB 298/15 -
BGH: Kein Recht eines Elternteils auf Alleinentscheidungsbefugnis zur Namensänderung bei unzulässiger Namensänderung für Kind
Familiengericht hat Erforderlichkeit der Namensänderung zum Zwecke des Kindeswohls zu prüfen
Die Änderung des Familiennamens eines Kindes gemäß § 3 des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) setzt voraus, dass dies aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist. Dieses Erfordernis muss das Familiengericht prüfen, wenn ein Elternteil die Alleinentscheidungsbefugnis zur Namensänderung beantragt. Ergibt die Prüfung, dass die Namensänderung nicht für das Kindeswohl erforderlich ist, so darf die Entscheidungsbefugnis nicht auf ein Elternteil übertragen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein nicht verheiratetes Paar wurde im Jahr 2007 Eltern eines Sohns. Das Kind erhielt nach der Geburt mit Zustimmung der Mutter den Nachnamen des Vaters. Nachdem sich das Paar trennte, wollte die Mutter dem Kind ihren Nachnamen geben. Da sich der Vater weigerte dem zuzustimmen, beantragte die Mutter vor dem Amtsgericht Meppen die Ersetzung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2009
- 20 W 87/09 -
Annahme des früheren Geburtsnamens oder geführten Namens durch geschiedenen oder verwitweten Ehegatten ist nicht widerruflich
Ehegatte ist an Namenswahl gebunden
Nimmt ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte gemäß § 1355 Abs. 5 Satz 2 BGB seinen früheren Geburtsnamen oder früher geführten Namen wieder an, so ist dies nicht widerruflich. Der Ehegatte ist daher an die Namenswahl gebunden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 88-jährige Witwe erklärte im Februar 2007 gegenüber dem zuständigen Standesamt, dass sie ihre früheren Geburtsnamen als Familiennahmen annehmen wolle. Hintergrund dessen war, dass sie die Kinder ihres verstorbenen Bruders adoptieren wollte. Nachdem die Adoption jedoch scheiterte, wollte die Witwe wieder zu ihrem früheren Ehenamen zurück... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.07.2017
- 1 K 759/16.KO -
Kein Anspruch auf Namensänderung
Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft
Eine Namensänderung ist nicht gerechtfertigt, wenn es an schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel Kindeswohlgefährdung, fehlt. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit beantragte die Mutter eines 11-jährigen Kindes, die sich wenige Monate nach der Geburt vom Kindsvater trennte, bei der Verbandsgemeinde die Änderung des Namens der gemeinsamen Tochter. Statt des Doppelnachnamens, bestehend aus den jeweiligen Familiennamen der Eltern, sollte die Tochter zukünftig nur noch den mütterlichen Nachnamen führen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.12.2015
- XII ZB 405/13 -
BGH: Keine Namensänderung des Kindes bei bestehender Stiefelternehe
Kind trägt aufgrund Stiefelternehe Familiennamen des Stiefvaters
Nach § 1618 BGB ist es möglich, dass ein Kind den Familiennamen des Stiefvaters annimmt (sog. Einbenennung). Ist dies der Fall und ist die Stiefelternehe nicht geschieden, so ist eine Namensänderung des Kindes aufgrund nachträglicher Begründung der elterlichen Sorge durch die Kindseltern gemäß § 1617 b Abs. 1 BGB nicht möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine verheiratete, aber von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau gebar im Oktober 1997 ein Kind. Das Kind stammte nicht vom Ehemann, sondern von einem anderen Mann. Das Kind erwarb den gemeinsamen Familiennamen des Ehemanns. Nach der Scheidung der Ehe heiratete sie im Jahr 2004 erneut. In diesem Zusammenhang wurde der Familienname des Kindes... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Entscheidung vom 24.11.1998
- 1 W 1503/98 -
Familienname der Mutter darf nicht als Vorname ihres Kindes verwendet werden
Auflösung der zwingend gebotenen Unterscheidung zwischen Vor- und Familiennamen
Ein Kind darf nach deutschem Namensrecht nicht den aktuellen Familiennamen der Mutter als weiteren Vornamen tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob dies in anderen Ländern Brauch ist. Denn eine solche Namensgebung würde zu einer Auflösung der zwingend gebotenen Unterscheidung zwischen Vor- und Familiennamen führen. Dies hat das Kammergericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Mädchen neben den Vornamen "Isabelle" auch den Familiennamen ihrer US-amerikanischen Mutter als weiteren Vornamen tragen durfte.Das Kammergericht entschied, dass es nach Art. 10 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 EGBGB ausgeschlossen sei, den von einem Elternteil aktuell geführten Familiennamen... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 24.01.2013
- 1 W 734/11 -
Schreibweise des Familiennamens mit Bindestrich zwischen Ehenamen und Geburtsnamen
Darin liegt keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Bestimmen die Eheleute den Familiennamen eines Ehegatten als neuen Ehenamen, so kann der andere Ehegatte seinen Geburtsnamen an den neuen Familiennamen voranstellen oder anfügen (vgl. § 1355 Abs. 4 BGB). Die Schreibweise des Familiennamens erfolgt dann mit einem Bindestrich zwischen Ehenamen und Geburtsnamen (Begleitnamen). Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist darin nicht zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wählten die Eheleute den Geburtsnamen der Ehefrau als neuen Ehenamen. Der Ehemann wollte jedoch weiterhin seinen Geburtsnamen tragen. Dazu sollte der Name vor dem Ehenamen vorangestellt werden und zwar ohne Bindestrich. Das Standesamt trug den Namen hingegen mit Bindestrich in das Familienregister ein. Dagegen wendete sich der Ehemann. Er wollte "seine Familiengeschichte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.05.2009
- 5 K 279/09.KO -
Keine Änderung des Familiennamens ohne wichtigen Grund
Familienname eines Menschen ist grundsätzlich für die gesamte Lebenszeit erworben und nicht frei abänderbar
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen zu tragen, rechtfertigt eine Namensänderung nicht. Hierfür bedarf es wichtiger Gründe, die das Interesse der Allgemeinheit an der Beibehaltung des Namens überwiegen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der volljährige Kläger trägt von Geburt an den Familiennamen seiner Mutter. Seine Eltern waren nicht verheiratet und hatten aufgrund des Umstandes, dass die Mutter aus ihrer früheren Ehe einen weiteren Sohn mit in die Beziehung brachte, entschieden, dass auch der Kläger den aus der früheren Ehe der Mutter resultierenden Familiennamen tragen sollte. Der Kläger begehrte mit seiner Volljährigkeit... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 18.03.2009
- 14 A 167/07 -
Änderung des Nachnamens des Kindes auf den Geburtsnamen der Mutter nach einer Ehescheidung
Zum Namensrecht bei sog. "Scheidungshalbwaisen"
Wenn nach einer Ehescheidung die Mutter wieder ihren Geburtsnamen annimmt, kann es möglich sein, dass auch ihr Kind ihren Geburtsnamen annimmt, wenn es dem Kindeswohl dient. Dies zeigt ein Fall, den das Verwaltungsgericht Schleswig zu entscheiden hatte.
Im zugrundeliegenden Fall hatte die Hansestadt Lübeck einem Antrag auf Änderung des Nachnamens eines Sohnes eines iranischen Vaters und einer deutschen Mutter nach der Scheidung entsprochen. Die Mutter, die nach der Scheidung ihren Geburtsnamen wieder angenommen hatte, wollte auch den Namen des Kindes auf ihren Geburtsnamen geändert wissen.Hiergegen klagte der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2007
- 13 Wx 8/07 -
Geburtenbuch: Name muss nach Sitte des Heimatlandes aufgenommen werden
Bei Vietnamesen kommt der Familienname zuerst
Jede Geburt eines Kindes, auch wenn es kein deutscher Staatsangehöriger ist, muss vom deutschen Standesamt in das Geburtenbuch eingetragen werden. Die deutschen Formulare für das Geburtsregister sehen vor, dass zuerst der Vorname, dann ein etwaiger Mittelname und zuletzt der Familienname eingetragen wird. In dieser Reihenfolge wurden auch Vor-, Mittel- und Familienname eines vietnamesischen, in Deutschland geborenen Kindes vom Standesamt Frankfurt (Oder) eingetragen.
In Vietnam führt man seinen Namen aber anders herum: zuerst kommt der Nachname, dann der Mittelname und zuletzt der Vorname. Nachdem das Standesamt Frankfurt (Oder) hiervon erfahren hatte, hat es eine gerichtliche Klärung der Frage herbeigeführt, ob im Geburtenbuch die Namensreihenfolge geändert werden muss. Amtsgericht und Landgericht in Frankfurt (Oder) und jetzt auch das Brandenburgische... Lesen Sie mehr
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