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Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17.11.2022
- 7 A 10719/21.OVG -
Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der Corona-Pandemie rechtmäßig
Einreiseverweigerung stellt auch keine Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot dar
Die gegenüber einem französischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich mündlich verfügte Einreiseverweigerung an der deutsch-französischen Grenze als Reaktion auf die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 im Bundesgebiet im Frühjahr 2020 war rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Am 15. März 2020 beschloss das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) angesichts der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 im Bundesgebiet unter anderem, an der Landgrenze zu Frankreich vorübergehend Binnengrenzkontrollen und Einreisebeschränkungen für nicht erforderliche Reisen aus Frankreich einzuführen. Als der Kläger, ein französischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Frankreich, am 2. Mai 2020 in das Bundesgebiet einreisen wollte, um in einem Supermarkt einzukaufen, verweigerten ihm Polizeibeamte der Bundespolizeidirektion Koblenz mündlich die Einreise. Mit seiner daraufhin erhobenen Klage begehrte er die Feststellung der Rechtswidrigkeit der
OVG bestätigt Entscheidung des VG
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des Klägers zurück. Die am 2. Mai 2020 gegenüber dem Kläger mündlich verfügte
Einreiseverweigerung auch verhältnismäßig
Die ausgesprochene
Einreiseverweigerung stellt auch keine unzulässige unionsrechts-widrige Diskriminierung dar
Die gegenüber dem Kläger ausgesprochene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32496
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