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Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 21.04.2021
- 2 UF 159/20 -
Trennungsjahr: Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch einen Ehegatten ist eine Trennung im familienrechtlichen Sinne erst dann anzunehmen, wenn der Trennungswille eines Ehegatten für den anderen Ehegatten erkennbar wird
Die von der Ehefrau mitgetragene Erwerbslosigkeit des Ehemannes rechtfertigt regelmäßig nicht den Wegfall des Versorgungsausgleiches
Der 2. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat sich in einem Scheidungsverfahren mit der Frage befasst, wann das Trennungsjahr während der Inhaftierung eines Ehegatten zu laufen beginnt. Weiterhin musste der Senat entscheiden, ob die Erwerbslosigkeit und die Begehung von Straftaten durch den Ehemann den Ausschluss des Versorgungsausgleiches wegen grober Unbilligkeit zur Folge haben.
Die Eheleute schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Der Ehemann hatte keine abgeschlossene Ausbildung, war seit Jahren drogenabhängig und hatte lediglich kurzzeitige Hilfstätigkeiten ausgeführt. Die Ehefrau war hingegen durchgehend berufstätig. Im Jahr 2020 wurde dem Ehemann, der seinerzeit eine
Beide Eheleute legen Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts ein
Beide Eheleute beschwerten sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Ehemann wendete sich gegen den Scheidungsausspruch, weil er der Meinung war, dass das
Beschwerden sind unbegründet
Das Pfälzische Oberlandesgericht hat die Beschwerden beider Eheleute zurückgewiesen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass eine
Die Durchführung des Versorgungsausgleiches ist rechtmäßig
Auch die Durchführung des Versorgungsausgleiches sei rechtmäßig. Die Voraussetzungen für eine Beschränkung oder einen Wegfall des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG wegen grober Unbilligkeit seien nicht gegeben. Der Ehefrau sei bereits im Zeitpunkt der Eheschließung bekannt gewesen, dass aufgrund der Situation des Mannes (Drogenabhängigkeit, keine Ausbildung) voraussichtlich nicht mit erheblichen Rentenanwartschaften zu rechnen sei. Daran habe sich während der Ehe nichts Wesentliches geändert.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2022
Quelle: Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/pt)
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Beschluss vom 03.09.2020
[Aktenzeichen: 5c F 416/19]
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Dokument-Nr. 31251
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