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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Trennungsabsicht“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.03.2024
- 1 UF 160/23 -
Getrenntleben der Eheleute trotz gemeinsamer Wohnung
Getrennt leben auch in gemeinsamer Wohnung möglich
Die Annahme der Trennung der Eheleute erfordert ein der räumlichen Situation entsprechendes Höchstmaß der Trennung. Verbleibende Gemeinsamkeiten in Form gemeinsamer Mahlzeiten, der Vornahme von Erledigungen und Einkäufen für den anderen stehen der Trennung nicht entgegen, wenn sie sich als unwesentlich darstellen. Dies gilt auch für einen freundschaftlichen, anständigen und vernünftigen Umgang der Ehegatten miteinander, insbesondere, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat daher der Beschwerde der Ehefrau auf Feststellung eines früheren Trennungszeitpunkts Recht gegeben.
Die Eheleute streiten um den Zeitpunkt der wechselseitigen Auskunftsverpflichtung zum Trennungsvermögen im Rahmen ihres Scheidungsverfahrens. Wenn die Scheidung beantragt ist, kann jeder Ehegatte von dem anderen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen (§ 1379 BGB). Dieser Auskunftsanspruch soll den Schutz des ausgleichsberechtigten Ehegatten vor - für die Berechnung eines etwaigen Zugewinnanspruchs relevanten - Vermögensmanipulationen in der Trennungszeit verbessern. Die Eheleute haben drei noch minderjährige Kinder und wohnten gemeinsam mit ihnen in einem Haus. Sie stellten wechselseitige Anträge auf Auskunft über das Vermögen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 21.04.2021
- 2 UF 159/20 -
Trennungsjahr: Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch einen Ehegatten ist eine Trennung im familienrechtlichen Sinne erst dann anzunehmen, wenn der Trennungswille eines Ehegatten für den anderen Ehegatten erkennbar wird
Die von der Ehefrau mitgetragene Erwerbslosigkeit des Ehemannes rechtfertigt regelmäßig nicht den Wegfall des Versorgungsausgleiches
Der 2. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat sich in einem Scheidungsverfahren mit der Frage befasst, wann das Trennungsjahr während der Inhaftierung eines Ehegatten zu laufen beginnt. Weiterhin musste der Senat entscheiden, ob die Erwerbslosigkeit und die Begehung von Straftaten durch den Ehemann den Ausschluss des Versorgungsausgleiches wegen grober Unbilligkeit zur Folge haben.
Die Eheleute schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Der Ehemann hatte keine abgeschlossene Ausbildung, war seit Jahren drogenabhängig und hatte lediglich kurzzeitige Hilfstätigkeiten ausgeführt. Die Ehefrau war hingegen durchgehend berufstätig. Im Jahr 2020 wurde dem Ehemann, der seinerzeit eine Haftstrafe verbüßte, der Scheidungsantrag in der JVA zugestellt. Die Ehefrau hielt die Ehe für... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 21.04.2021
- 2 UF 159/20 -
Erkennbarkeit des Trennungswillens spätestens mit Zugang des Verfahrenskostenhilfeantrags für beabsichtigtes Scheidungsverfahren
Erkennbare Ablehnung zur Fortführung der Ehe
Für einen Ehegatten ist der Trennungswille des anderen Ehegatten spätestens zu dem Zeitpunkt erkennbar, wenn er vom Gericht den Verfahrenskostenhilfeantrag zur beabsichtigten Scheidung erhält. Zu dem Zeitpunkt ist die Ablehnung zur Fortführung der Ehe erkennbar. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2019 hatte eine Ehefrau beim Amtsgericht Ludwigshafen die Scheidung beantragt. Sie gab dabei an, von Ihrem Ehemann seit Frühjahr 2018 getrennt zu sein. Seit Mai 2019 befand sich der Ehemann in Haft. Der Ehemann erhielt den Antrag im Dezember 2019 und bestritt die Trennung im Frühjahr 2018. Er führte an, dass die Ehefrau ihn vor... Lesen Sie mehr
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Landgericht Heidelberg, Urteil vom 14.12.2012
- 5 S 42/12 -
Kündigung wegen Eigenbedarfs zum Zweck des Getrenntlebens von Eheleuten: Absichtserklärung des Vermieters genügt
Getrenntleben i.S.v. § 1567 BGB oder Scheidung nicht erforderlich - Trennungsabsicht genügt
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wirksam, wenn damit eine räumliche Trennung zwischen den Ehegatten erreicht werden soll. Nicht erforderlich ist dabei, dass bereits eine Trennung der häuslichen Gemeinschaft (§ 1567 Abs. 1 BGB) besteht oder die Scheidung eingereicht ist. Es genügt die Trennungsabsicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde einem Mieter einer Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Der Vermieter behauptete, er habe sich von seiner Ehefrau trennen und daher in die Wohnung einziehen wollen. Der Mieter bestritt die Trennungsabsicht und war der Meinung, dass auch wenn eine solche Absicht vorliege, sie nicht genüge für eine Eigenbedarfskündigung. Er weigerte sich daher auszuziehen,... Lesen Sie mehr
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