Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 19.08.2010
- 1 Ws 57/10 -
OLG Stuttgart legt Bundesgerichtshof Frage zur Entscheidung über Fortdauer der Sicherungsverwahrung vor
BGH soll über Zulässigkeit der Unterbringung in Sicherungsverwahrung in so genannten Zehnjahresfällen entscheiden
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat im Verfahren über den Antrag eines Verurteilten auf Freilassung aus der Sicherungsverwahrung die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Der Bundesgerichtshof soll klären, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 deutsche Gerichte dazu zwingt, in so genannten Zehnjahresfällen, in denen die Unterbringung in der
OLG weist Antrag eines Verurteilten auf sofortige Freilassung zuvor bereits zurück
In dieser Sache hat das Oberlandesgericht bereits durch Beschluss vom 1. Juni 2010 den Antrag eines Verurteilten auf sofortige Freilassung aus der
OLG sieht sich aufgrund abweichender Rechtsprechung anderer OLGs in abschließender Entscheidung gehindert
Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht sich nun an der jetzt anstehenden abschließenden Entscheidung über die Frage der Fortdauer der
Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung kann nach Auffassung des OLG nicht für erledigt erklärt werden
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (im Ergebnis und in der Begründung ebenso: OLG Celle, Koblenz, Köln und Nürnberg) kann nämlich nach geltendem deutschen Recht - solange der Gesetzgeber keine abweichende Regelung trifft - die Unterbringung des Beschwerdeführers in der
Begehen erneuter Straftaten des Beschwerdeführers zu vermuten
Das Oberlandesgericht ist davon überzeugt, dass die Gefahr besteht, dass der Beschwerdeführer, wenn er auf freien Fuß gesetzt wird, infolge seines Hanges erhebliche
Fortdauer der Sicherungsverwahrung nicht unverhältnismäßig
Die Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der bereits 21 Jahre vollzogenen
Nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Fassung des am 30. Juli 2010 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes zur Änderung des GVG vom 24. Juli 2010 sei daher der Bundesgerichtshof zur Entscheidung der gestellten Rechtsfrage berufen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2010
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart/ra-online
- OLG Karlsruhe: Weitere Vollstreckung der Sicherungsverwahrung unzulässig
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 04.08.2010
[Aktenzeichen: 2 Ws 227/10]) - Sicherungsverwahrung – Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14.07.2010
[Aktenzeichen: 2 Ws 431/10]) - OLG Frankfurt: Nachträgliche Sicherungsverwahrung über die Höchstdauer hinaus unzulässig
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.07.2010
[Aktenzeichen: 3 Ws 539/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10192
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10192
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.