wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22.05.2006
1 Ss 13/06 -

Verbotswidriges Parken auf Schwerbehindertenparkplatz mit Ausweiskopie als Urkundenfälschung

Kaufmann hatte Schwerbehindertenausweis fotokopiert und in Folie eingeschweißt

In dem Revisionsverfahren gegen einen 54 - jährigen Kaufmann, der am 30. November 2005 vom Amtsgericht Stuttgart wegen der Ordnungswidrigkeit des vorsätzlichen verbotswidrigen Parkens auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte zu der Geldbuße von 35.- € verurteilt wurde, hat das Oberlandesgericht Stuttgart auf die Revision der Staatsanwaltschaft das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Stuttgart zurück verwiesen.

Der Angeklagte hatte am 22. September 2005 seinen PKW auf einem öffentlichen Parkplatz für Schwerbehinderte in der Dorotheenstraße in Stuttgart geparkt und jeweils eine Farbkopie des Schwerbehinderten- und des Parkausweises seiner behinderten Tochter, die sich nicht in seiner Begleitung befand, sichtbar ausgelegt. Das Amtsgericht Stuttgart lehnte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung ab, weil die beiden Ausweise von dem kontrollierenden Polizeibeamten sofort als Fotokopien erkannt worden seien.

Gericht: Kopie stellt hier keine Urkundenfälschung dar

Der Senat hat entschieden, dass es für die Frage, ob fotokopierten Ausweisen Urkundenqualität im Sinne des § 267 StGB zukommt, keine entscheidende Rolle spiele, ob das Vorliegen von Kopien (im vorliegenden Fall durch das geschulte Auge eines Polizeibeamten) erkennbar sei. Vielmehr komme es auf den Willen des Fälschers an, ob er die Kopien zur Verwendung als (falsches) Original geschaffen habe oder als bloße Kopie in den Rechtsverkehr bringen wollte. Hierbei könne die Qualität des Falsifikats allerdings eine Indizwirkung entfalten. Je besser die Qualität sei, um so mehr spreche für die Fälschungsabsicht des Täters.

Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben, da das Amtsgericht von einem anderen (unzutreffenden) Beurteilungsmaßstab ausgegangen sei. In einer neuen Hauptverhandlung müsse das Amtsgericht Stuttgart feststellen, ob der Angeklagte bei Herstellung der Ausweiskopien die Absicht hatte, mit diesen zur Vortäuschung seiner Parkberechtigung den Anschein von Urschriften zu erwecken. Hierfür könnte beispielsweise sprechen, dass der Angeklagte den (fotokopierten) Parkausweis in Klarsichtfolie eingeschweißt hatte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2006
Quelle: ra-online, OLG Stuttgart (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2430 Dokument-Nr. 2430

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2430

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung