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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.07.2008
- 14 U 125/07 -
OLG Schleswig: Bremsgeräusche bei teuren Autos stellen Mangel dar
Bei vergeblichen Nachbesserungsversuchen darf Kauf rückgängig gemacht werden
Wiederholt quietschende Bremsgeräusche während einer längeren Fahrt bei feuchter Witterung stellen bei Fahrzeugen der gehobenen Kategorie einen erheblichen Komfortmangel dar. Der Autokauf kann rückgängig gemacht werden, wenn das Quietschen auch bei geschlossenen Fenstern zu hören ist und das Auto der gehobenen Preisklasse angehört. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig.
Im zugrunde liegenden Fall leaste der Kläger einen Pkw Mercedes-Benz für rund 75.000,- Euro. Nach einer Laufleistung von weniger als 10.000 Kilometern kam es zu einem Quietschen der Bremsen, das auch ein Gerichtsgutachter bestätigte. Als mehrere Versuche, das Quietschen zu beseitigen, scheiterten, wollte der Kläger den Kauf rückgängig machen.
Quietschende Bremsen entsprechen nicht Anforderungen an Auto gehobener Preisklasse
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz bekam er Recht. Ein Fahrzeugmangel liege dann vor, wenn das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2009
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online
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Dokument-Nr. 8982
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