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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 08.03.2016
- 13 U 69/15 -
Jetski-Fahrer nach Verursachung eines tödlichen Unfalls zum Schadensersatz verurteilt
Unfallopfer trifft 20 prozentiges Mitverschulden
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Jetski-Fahrer, der auf der Ems einen tödlichen Unfall verursacht hatte, zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am Nachmittag des 19. August 2012, einem Sonntag mit außergewöhnlich hohen Temperaturen, ließ sich ein 22-jähriger Mann aus Haren mit einer Luftmatratze auf der Ems in Haren treiben. Ein 26-Jähriger aus Meppen befuhr mit einem Jet-Ski den Fluss. Er beabsichtigte, zwei rechts fahrende Boote links zu überholen. Dabei übersah er den 22-Jährigen und überfuhr ihn. Der 22-Jährige fiel von der Luftmatratze und verschwand sofort unter der Wasseroberfläche. Obwohl der Jetski-Fahrer und andere Personen sogleich nach ihm tauchten, konnte er erst Stunden später durch Rettungskräfte tot geborgen werden.
Mutter des Verunglückten fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld - Jetski-Fahrer rügt dagegen Mitschuld des Verunglückten
Mit der Klage vor dem Landgericht Osnabrück nahm die Mutter des 22-Jährigen den Jetski-Fahrer auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 5.000 Euro an die Erbengemeinschaft, Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 20.000 Euro an sich selbst,
LG: Jetski-Fahrer haftet zu 100 % für Unfallfolgen
Das Landgericht erhob Beweis und gab der Klage sodann teilweise statt. Es verurteilte den Jetski-Fahrer, an die Erbengemeinschaft ein
OLG bejaht Mitschuld des Verunglückten
Dagegen legten die Mutter des 22-Jährigen und der Jetski-Fahrer beim Oberlandesgericht Oldenburg Berufung ein. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts dem Grunde nach, kürzte das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2016
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- Landgericht Osnabrück, Urteil vom 23.07.2015
[Aktenzeichen: 5 O 375/14]
- OLG Oldenburg zur Schadensersatzpflicht gegenüber den Hinterbliebenen eines Unfallopfers
(Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 19.01.2011
[Aktenzeichen: 5 U 48/10]) - Keine Bewährung nach tödlichem Verkehrsunfall bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten im Straßenverkehr
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2008
[Aktenzeichen: 1 Ss 127/07])
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Dokument-Nr. 22344
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