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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 10.01.2014
10 U 11/13 -

Fehlende Bremsspuren sprechen nicht für maßvolle Geschwindigkeit oder gegen Vollbremsung

Fehlende Vermutung aufgrund Antiblockiersysteme (ABS)

Fehlende Bremsspuren sprechen angesichts der eingebauten Antiblockiersysteme (ABS) nicht für eine maßvolle Geschwindigkeit oder gegen eine Vollbremsung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand nach einem Verkehrsunfall vor oder im Kreuzungsbereich im März 2012 Streit über dessen Hergang und Verursachung. Das Landgericht Stendal nahm in seiner Entscheidung zum Fall an, dass aufgrund fehlender Bremsspuren von einer maßvollen Geschwindigkeit bzw. von einer Nichteinleitung einer Vollbremsung auszugehen sei. Nunmehr hatte das Oberlandesgericht zu entscheiden.

Fehlende Bremsspuren sprechen nicht für maßvolle Geschwindigkeit oder gegen Vollbremsung

Das Oberlandesgericht Naumburg folgte nicht der Annahme des Landgerichts. Fehlende Bremsspuren sprechen angesichts der eingebauten Antiblockiersysteme (ABS) bzw. Automatischen Blockierverhinderer (ABV) in der Wortwahl des § 41 b StVZO nicht für eine maßvolle Geschwindigkeit oder gegen eine Vollbremsung.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Stendal, Urteil vom 19.02.2013
    [Aktenzeichen: 23 O 308/12]
Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 596
NJW-RR 2014, 596
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 34
NZV 2015, 34
 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 271
zfs 2015, 271

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23920 Dokument-Nr. 23920

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