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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 10.01.2014
- 10 U 11/13 -
Fehlende Bremsspuren sprechen nicht für maßvolle Geschwindigkeit oder gegen Vollbremsung
Fehlende Vermutung aufgrund Antiblockiersysteme (ABS)
Fehlende Bremsspuren sprechen angesichts der eingebauten Antiblockiersysteme (ABS) nicht für eine maßvolle Geschwindigkeit oder gegen eine Vollbremsung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand nach einem
Fehlende Bremsspuren sprechen nicht für maßvolle Geschwindigkeit oder gegen Vollbremsung
Das Oberlandesgericht Naumburg folgte nicht der Annahme des Landgerichts. Fehlende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Stendal, Urteil vom 19.02.2013
[Aktenzeichen: 23 O 308/12]
Jahrgang: 2014, Seite: 596 NJW-RR 2014, 596 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 34 NZV 2015, 34 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 271 zfs 2015, 271
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Dokument-Nr. 23920
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