wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.01.2018
10 U 2718/15 -

Beifahrer trägt Mitverschulden an Folgen eines Auffahrunfalls aufgrund nach vorne Beugens in Fußraum

Beifahrer muss sich Mitverschulden des Fahrers nicht zurechnen lassen

Verletzt sich der Beifahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs bei einem Auffahrunfall, so steht ihm gegenüber dem Unfallverursacher ein Schadens­ersatz­anspruch zu. Ein etwaiges Mitverschulden seines Fahrers muss sich der Beifahrer nicht zurechnen lassen. Ihm ist aber ein Mitverschulden an den Unfallfolgen anzulasten, wenn er zur Zeit des Aufpralls in den Fußraum nach vorne gebeugt war. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im August 2013 zu einem Auffahrunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Dabei wurde die Beifahrerin des vorausfahrenden Fahrzeugs verletzt. Dies hatte seine maßgebliche Ursache unter anderem darin, dass sie zum Zeitpunkt des Aufpralls nach vorn in den Fußraum gebeugt war, um nach hinuntergefallenen Gegenständen zu suchen. Die Beifahrerin klagte gegen die Fahrerin des auffahrenden Fahrzeugs auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht München I wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Auffahrunfalls

Das Oberlandesgericht München entschied zum Teil zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Ihr stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Haftung der Beklagten folge unabhängig von der Frage eines etwaigen Verschuldens der Fahrzeugführer der beiden Fahrzeuge aus der Betriebsgefahr. Die Klägerin als Beifahrerin müsse sich auch ein etwaiges Mitverschulden ihres Fahrers nicht zurechnen lassen. Um einem Beifahrer das Fehlverhalten des Fahrers zurechnen zu können, bedürfe es einer Rechtsgrundlage. Eine solche sei hier nicht ersichtlich. Der Fahrer sei weder Erfüllungsgehilfe noch gesetzlicher Vertreter oder Verrichtungsgehilfe der Klägerin gewesen.

Mitverschulden von 40 % aufgrund nach vorn Beugens

Die Klägerin könne aber nur 60 % ihres Schadens ersetzt verlangen, so das Oberlandesgericht, da ihr aufgrund des nach vorn Beugens in den Fußraum ein Mitverschulden von 40 % anzulasten sei. Der Klägerin sei vorzuwerfen, dass sie den Sicherheitsgurt nicht ordnungsgemäß verwendet habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht München I, Urteil vom 06.07.2015
    [Aktenzeichen: 19 O 16095/14]
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 106
NJW-Spezial 2018, 106

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26713 Dokument-Nr. 26713

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26713

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Lord Schelmchen schrieb am 21.11.2018

Die Beifahrerin war nach vorne gebeugt? Ich würde eher sagen, zur Seite...

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung