wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.03.2020
7 U 10/19 -

Arztbrief darf grundsätzlich per Post versendet werden

Telefonische Kontaktaufnahme oder Prüfung des Zugangs des Arztbriefs nur bei eilbedürftigen Krankheitsfällen

Ein Arztbrief darf grundsätzlich per Post versandt werden. Ein Behandlungsfehler liegt darin nicht. Nur in eilbedürftigen Krankheitsfällen kann eine telefonische Kontaktaufnahme oder eine Prüfung des Zugangs des Arztbriefs angezeigt sein. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine an Krebs erkrankte Patientin im Jahr 2017 auf Zahlung von Schmerzensgeld gegen einen Arzt. Sie warf ihm eine fehlerhafte Behandlung vor. So hätte er sie unter anderem nicht über seine Befunde unterrichtet. Der verklagte Arzt wurde von der Hausärztin zwecks Abklärung des Verdachts einer Krebserkrankung hinzugezogen. Nach der Behandlung der Patientin im Dezember 2013 hatte der Arzt seine Befunde der Hausärztin mittels eines Arztbriefs mitgeteilt. Der Arztbrief wurde dabei per Post versandt.

Landgericht wies Schmerzensgeldklage ab

Das Landgericht Karlsruhe konnte in der Versendung des Arztbriefs keine fehlerhafte Behandlung erkennen und wies daher die Schmerzensgeldklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Oberlandesgericht hält postalische Versendung des Arztbriefs ebenfalls für ausreichend

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Seiner Auffassung nach sei die postalische Versendung des Arztbriefs nicht fehlerhaft gewesen. Der Arztbrief sei ein gängiges Mittel zur gebotenen Aufrechterhaltung des Informationsflusses zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten. Der Arzt sei daher weder verpflichtet den Patienten telefonisch zu kontaktieren noch verpflichtet zu prüfen, ob der Arztbrief zugegangen ist. Dies sei einem Arzt bei jedem Arztbrief nicht zuzumuten.

Ausnahme besteht bei bekannten Zugangsproblemen und eilbedürftigen Krankheitsfällen

Eine Ausnahme bestehe nach Auffassung des Oberlandesgerichts, wenn dem Arzt aus vorherigen Fällen bekannt ist, dass es bei einer Praxis Probleme bei der Postzustellung gibt. Zudem könne in dringenden Fällen eine persönliche Information des Patienten oder eine Prüfung des Zugangs des Arztbriefs geboten sein. So lag der Fall hier aber nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2020
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2018
    [Aktenzeichen: 3 O 70/17]
Aktuelle Urteile aus dem Arzthaftungsrecht | Medizinrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28657 Dokument-Nr. 28657

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28657

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?