Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.09.2010
- III-3 RBs 336/09 -
Zugewachsenes Tempo 30-Schild entfaltet für ortsunkundige Fahrzeugführer keine Rechtswirksamkeit
Für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz
Können Verkehrszeichen aufgrund von Verschmutzung, Schnee oder weil sie von Bäumen und Büschen verdeckt werden, nicht erkannt werden, sind sie für den Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich. Es muss dem Führer eines Fahrzeugs auch mit flüchtigem Blick möglich sein, das Verkehrszeichen wahrzunehmen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer in einer Tempo 30-Zone die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h überschritten und wurde daraufhin zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass zwar das
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde nicht rechtsfehlerfrei festgestellt
Das Oberlandesgericht sah die Sache jedoch anders und stellte fest, dass eine fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h nicht rechtsfehlerfrei festgestellt worden sei. Der Fahrer habe das
Nicht sichtbare Verkehrszeichen haben keine Wirksamkeit
Für die Wirksamkeit von
Fahrer hat lediglich die innerorts geltende Höchstgeschwindigkeit überschritten
Eine solche Fallgestaltung sei hier gegeben, so dass das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm (vt/st)
- Amtsgericht Herford, Entscheidung
[Aktenzeichen: 11 OWi 13 Js 262/09 OWi - 193/09]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2011, Seite: 216 DAR 2011, 216
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13780
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13780
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.