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Sonntag, 28. Mai 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tempo-30-Zone“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.05.2022
- 18 K 3145/19 (An St. Katharinen), 18 K 973/20, 18 K 974/20 und 18 K 976/20 -

Bei Entscheidung über Reduzierung der Höchst­geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h ist eine Analyse verkehrlicher Auswirkungen erforderlich

Stadt Köln muss über Reduzierung der Höchst­geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h neu entscheiden

Die Stadt Köln muss an vier Stellen im Stadtgebiet Anträge auf Reduzierung der Höchst­geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h aus Lärmschutzgründen neu bescheiden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Konkret betroffen sind Straßenabschnitte der Straßen "An St. Katharinen", "Mommsenstraße", "Krefelder Straße" und "Clevischer Ring".

Anwohner dieser Straßen hatten bei der Stadt Köln eine Temporeduzierung auf die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beantragt, da ihre Beeinträchtigungen aufgrund von Straßenlärm unzumutbar seien. Nachdem entsprechende Lärmgutachten eingeholt worden waren, lehnte die Stadt Köln die Anträge ab und verwies auf verkehrliche Aspekte wie befürchtete Rückstauungen, entstehende Schleichverkehre und Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses.Hiergegen erhoben die vier Klägerinnen und Kläger Klage, denen das Verwaltungsgericht Köln mit seinen Urteilen nun entsprach. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die gutachterlich ermittelten Lärmwerte... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2022
- 6 L 1011/22 -

Einführung eines Tempo-30 Abschnitts in einer Ortsdurchfahrt ist bei unzureichender Abwägung rechtswidrig

Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt der L 137 in Meerbusch-Büderich vorläufig ausgesetzt

Die Beschränkung der zulässigen Höchst­geschwindigkeit auf 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 137 in Meerbusch im Bereich der Moerser, Düsseldorfer und Neusser Straße während der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist rechtswidrig und muss vorläufig rückgängig gemacht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.

Ortsdurchfahrten von Landesstraßen sollen den Verkehr bündeln und dadurch die Wohngebiete des Ortes ruhig halten. Um Ausweichverkehr durch Wohngebiete zu verhindern, darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der StVO von 50 km/h auf Ortsdurchfahrten nur im Ausnahmefall und nur nach einer umfassenden Abwägung des Für und Wider auf Tempo 30 herabsetzt werden.In einem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 28.05.2014
- 11 B 13.2154 -

Verkehrseilnehmer haben innerorts gesteigerte Pflicht zur Wahrnehmung von Tempo-30-Zonen

Beschilderung der Tempo-30-Zonen müssen mit raschem und beiläufigem Blick erkennbar sein

Verkehrsteilnehmer treffen innerorts die gesteigerte Pflicht zu prüfen, ob sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden. Die Beschilderung einer Tempo-30-Zone muss für einen durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer mit raschem und beiläufigem Blick erkennbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Ver­waltungs­gerichts­hofs München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2009 wurden in einem Münchner Stadtgebiet Schilder für eine Tempo-30-Zone aufgestellt. Ein in dieser Zone arbeitender Rechtsanwalt bemerkte nach eigenen Angaben erst im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Dezember 2010 die neue Tempo-30-Zone. Er erhob im November 2011 Klage auf Aufhebung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.01.2016
- VG 11 K 132.15 -

Luftreinhalteplan: Anwohner erzwingt Tempo 30 auf Bundesstraße

Reduzierung der Höchst­geschwindig­keit auch auf Haupt­verkehrs­straßen kann verlangt werden

Anwohner können im Einzelfall die Reduzierung der Höchst­geschwindig­keit auch auf Haupt­verkehrs­straßen verlangen, wenn ein Luftreinhalteplan dies vorsieht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Der Kläger ist Anwohner der Berliner Allee in Berlin-Weißensee. Dabei handelt es sich um die Bundesstraße 2, die pro Fahrtrichtung zwei bis drei Spuren aufweist. Auf ihr verkehren drei Bus- und vier Straßenbahnlinien. Die Verkehrslenkung Berlin lehnte den Antrag des Klägers, die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit zum Zweck der Verminderung der Luftschadstoffe auf 30 km/h zu reduzieren,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.09.2010
- III-3 RBs 336/09 -

Zugewachsenes Tempo 30-Schild entfaltet für ortsunkundige Fahrzeugführer keine Rechtswirksamkeit

Für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz

Können Verkehrszeichen aufgrund von Verschmutzung, Schnee oder weil sie von Bäumen und Büschen verdeckt werden, nicht erkannt werden, sind sie für den Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich. Es muss dem Führer eines Fahrzeugs auch mit flüchtigem Blick möglich sein, das Verkehrszeichen wahrzunehmen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer in einer Tempo 30-Zone die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h überschritten und wurde daraufhin zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass zwar das Verkehrsschild, das die Tempo 30-Zone ankündigte, zum Tatzeitpunkt durch Baum- und Buschbewuchs für den Beklagten nicht erkennbar gewesen sei, er... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.09.2006
- 3 Ss OWi 602/05 -

Als Beifahrer in die Tempo-30-Zone reingefahren - als Autofahrer rausgefahren

Ein Beifahrer muss nicht auf Verkehrszeichen achten

Wer abends als Beifahrer in eine Tempo-30-Zone hinein fährt, muss am nächsten Morgen als Fahrer nicht wissen, dass er sich in einer Tempo-30-Zone befindet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im Fall war ein alkoholisierter Autofahrer von einem Bekannten als Beifahrer in eine Tempo-30-Zone eingefahren. Am nächsten Tag ließ er sich von einem weiteren Bekannten zu seinem Fahrzeug bringen. Bei beiden Fahrten hat er nicht auf die Beschilderung der Straßen geachtet. Kurz nach Antritt seiner Fahrt, wurde er mit einer Geschwindigkeit von 52 km/h geblitzt. Er hatte damit die zulässige... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2006
- VG 11 A 914. 05  -

Anwohner haben Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen in der Nacht

Tempo 30 in Berlin-Zehlendorf bleibt bestehen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer gegen die Wiedereinführung von Tempo 50 in der Sundgauer Straße in Berlin-Zehlendorf zwischen der Berliner Straße (B 1) und der Clayallee in der die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) gerichteten Klage stattgegeben.

Die Sundgauer Straße führt in dem genannten Abschnitt durch ein Wohngebiet mit überwiegender Einfamilienhausbebauung. Ende 1990 wurde in diesem Bereich Tempo 30 eingeführt. Im Oktober 1992 wurde diese Regelung aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rückgängig gemacht und wieder Tempo 50 eingeführt. Im September 2001 ordnete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erneut... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 18.07.2006
- 12 LC 270/04 -

Tempo 30-Zonen jetzt unter erleichterten Voraussetzungen möglich

"Zonenbewusstsein" nicht erforderlich

Ein so genanntes "Zonenbewusstsein", also die den Verkehrsteilnehmern vermittelte Vorstellung, sich in einer Tempo 30-Zone zu befinden ist nicht mehr erforderlich, um eine Straße in eine Tempo 30 Zone umzuwandeln. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der verkehrsbehördlichen Anordnung einer Tempo 30-Zone in der Norderstraße in der Stadt Weener hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Berufung eines vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg unterlegenen Straßenanliegers zurückgewiesen.Der Kläger, der einen Holz- und Baustoffhandel betreibt, hatte geltend gemacht, dass die Norderstraße... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.06.2005
- 11 A 958.04 -

Gericht hebt rechtswidriges Tempo 30-Limit auf - eine pauschale Begründung für ein Tempolimit seitens der Behörde reicht nicht aus

Tempo 30-Limit ohne Sachverhaltsaufklärung rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage eines Berliner Taxiunternehmers gegen ein Tempo 30-Limit auf einem Teilstück der Lehrter Straße in Berlin-Moabit stattgegeben.

Die seinerzeit zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung führte im Jahr 2002 im ca. 570 m langen Mittelstück der Lehrter Straße zwischen Seydlitzstraße und Kruppstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 ein. In diesem Bereich befinden sich neben einzelnen Wohnhäusern im Süden Außenstellen des Amtsgerichts Tiergarten und der JVA Plötzensee, der Eingang zum ehemaligen... Lesen Sie mehr



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