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Mittwoch, 31. Mai 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sichtbarkeit“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.04.2022
- 4 U 2762/21 -

Drucktechnische Hervorhebung der Wider­spruchs­belehrung erfordert ausreichende Lesbarkeit und Benutzung einer hinreichend großen Schrift und Schriftart

Belehrung muss beim Durchblättern erkennbar sein

Die drucktechnische Hervorhebung der Wider­spruchs­belehrung in einem Lebens­versicherungs­vertrag erfordert eine ausreichende Lesbarkeit und die Benutzung einer hinreichend großen Schrift und Schriftart. Die Belehrung muss beim Durchblättern erkennbar sein. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Oberlandesgericht Dresden im Jahr 2021 als Berufungsgericht in einem versicherungsrechtlichen Fall unter anderem darüber zu entscheiden, ob die Widerspruchsbelehrung in einem Lebensversicherungsvertrag deutlich hervorgehoben war.Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass die hinreichende drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung ausreichende Lesbarkeit erfordere und die Benutzung einer hinreichend großen Schrift und Schriftart voraussetze. Die Belehrung müsse zudem zumindest durch die Drucktechnik bzw. -art so stark hervorgehoben werden, dass sie dem Versicherungsnehmer... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.07.2020
- 7 U 57/20 -

Voll­kasko­versicherung haftet nicht für Schäden nach Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle

Vorliegen eines von Voll­kasko­versicherung nicht umfassten Betriebsschadens

Ein Schaden, der durch das Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle entsteht, stellt keinen Unfallschaden, sondern einen Betriebsschaden dar. Für einen solchen Schaden haftet nicht die Voll­kasko­versicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 überfuhr ein in Deutschland lebender Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug auf einer asphaltierten Straße in Island mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 km/h eine quer zur Fahrbahn angelegten Fahrbahnschwelle. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 50 km/h. Der Autofahrer gab an, die Bodenschwelle wegen der Dunkelheit und der... Lesen Sie mehr

Landgericht München II, Urteil vom 13.01.2017
- 10 O 3458/16 Ver -

Voll­kasko­versicherung haftet für Schäden aufgrund Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle

Kein Vorliegen eines nicht versicherten Betriebsschadens

Eine Voll­kasko­versicherung muss für Schäden, die aufgrund des Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle entstehen, einstehen. Denn in diesem Fall liegt ein versicherter Unfall vor und nicht ein unversicherter Betriebsschaden. Dies hat das Landgericht München II entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Urlaubsreise in Italien im November 2015 wurde ein Wohnmobil schwer beschädigt, als es mit einer Geschwindigkeit von erlaubten 50 km/h über eine quer zur Fahrbahn vorhandenen Bodenschwelle fuhr. Die Schwelle war für den in Deutschland wohnhaften Fahrer des Wohnmobils nicht erkennbar. Es befanden sich auch keine Warnhinweise vor... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 18.05.2001
- 65 S 503/00 -

Kein Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer ohne Genehmigung eingebauten Zwischendecke

Kein Vorliegen einer ge­nehmigungs­pflichtigen baulichen Veränderung

Einem Vermieter steht kein Anspruch auf Entfernung einer aus lose aufgelegten Brettern bestehende Zwischendecke zu. Eine ge­nehmigungs­pflichtige bauliche Veränderung der Mietsache liegt darin nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieter einer Wohnung verlangten im Jahr 2000 von ihrer Mieterin die Entfernung einer aus lose aufgelegten Brettern bestehende Zwischendecke in der Diele. Hintergrund dessen war der Vorwurf der Vermieter, dass durch den Hängeboden ein Wasserschaden erst verspätet habe erkannt werden können. Ursache für den Wasserschaden waren Schäden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 14.03.2013
- 1 U 3769/11 -

Sturz einer Radfahrerin aufgrund von Regenwasser verdecktem Schlagloch: Radfahrerin steht wegen Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung Anspruch auf Schmerzensgeld zu

Erkennbarkeit der Gefahrenstelle begründet jedoch Mitverschulden von 50 %

Stürzt eine Radfahrerin aufgrund eines durch Regenwasser verdeckten Schlaglochs, so steht ihr ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Aufgrund der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle muss sich die Radfahrerin aber ein Mitverschulden von 50 % anlasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2006 stürzte eine Radfahrerin als sie von der Straße auf den Zufahrtsweg zu ihrem Haus einbiegen wollte. Da sich in diesem Bereich aufgrund von Regenwasser eine große Pfütze befand, erkannte sie das vom Waser verdeckte Schlagloch nicht und kam zu Fall. Aufgrund der erlittenen Verletzungen klagte sie gegen den Straßenbaulastträger... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2011
- IV-4 RBs 137/11 -

Auf Lenkradholm gelegte Parkscheibe: Fehlende Lesbarkeit der Parkscheibe begründet Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen § 13 Abs. 2 StVO

Ist eine auf den Holm des Lenkrads gelegte Parkscheibe von außen nicht gut lesbar, so liegt ein Verstoß gegen § 13 Abs. 2 StVO und damit eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall brachte ein Autofahrer auf dem Holm seines Lenkrads die Parkscheibe an. Da die Parkscheibe von vorne nicht abgelesen werden konnte, sondern nur von schräg seitlich, wurde der Autofahrer vom Amtsgericht Wesel zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt. Denn nach Ansicht des Gerichts habe wegen der eingeschränkten Lesbarkeit der Parkscheibe ein Verstoß gegen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 06.07.2011
- 2 Ss 344/11 -

Ausschalten der Kenn­zeichen­beleuchtung strafbar

Strafbarkeit gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG

Wer bei Dunkelheit die Kenn­zeichen­beleuchtung ausschaltet, um die Ablesbarkeit des hinteren Kennzeichens zu vereiteln, macht sich wegen Kenn­zeichen­missbrauchs nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall schaltete der Fahrer eines Mopeds die Fahrzeugbeleuchtung und somit auch die Kennzeichenbeleuchtung aus. Dies tat er um eine Kontrolle und Identifizierung durch ein ihn folgendes Polizeifahrzeug zu vereiteln.Nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG macht sich zunächst strafbar, wer in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem... Lesen Sie mehr




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