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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tempolimit“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.12.2022
- 1 BvR 2146/22 -

Verfassungs­beschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen erfolglos

Verfassungs­beschwerde mangels ausreichender Begründung unzulässig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde mangels ausreichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, mit welcher sich die Beschwerdeführenden gegen die Klima­schut­zgesetzgebung der Bundesrepublik und insbesondere gegen die Nichteinführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen richteten.

Die Beschwerdeführenden wenden sich gegen aus ihrer Sicht unzureichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland. Einen Verstoß gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG und gegen Freiheitsrechte leiten sie „exemplarisch“ daraus ab, dass der Gesetzgeber im Verkehrssektor durch das Unterlassen eines Tempolimits keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Abwägungsentscheidung getroffen habe.Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie sei mangels ausreichender Begründung unzulässig. Zwar gewinnt das im Klimaschutzgebot des Art. 20a GG enthaltene Ziel der Herstellung... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.07.2022
- 11 L 280/22 -

Tempo 10 km/h für Fahrräder in der Berliner Bergmannstraße bleibt vorerst

Anordnung aus Gründen der Verkehrssicherheit rechtmäßig

Die für Fahrräder geltende Geschwindigkeits­begrenzung von 10 km/h in der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg hat nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst Bestand.

Im Juli 2021 ordnete das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Einrichtung einer Einbahnstraße sowie eines Zweirichtungsradweges in der Bergmannstraße zwischen der Nostitzstraße und der Zossener Straße an. Für den Fahrradweg gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Die Behörde stellte die entsprechenden Verkehrszeichen auf. Hiergegen wandte sich der Antragsteller, der seinen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2022
- 2 Rbs 31/22 -

Rechts aufgestelltes Temposchild gilt für sämtliche Fahrbahnen der Autobahn

Keine Geltung nur für den Einfädelungs- bzw. Aus­fädelungs­streifen

Ein an einer Autobahn rechts aufgestelltes Temposchild gilt für sämtliche Fahrbahnen der Autobahn und nicht nur für den Einfädelungs- bzw. Aus­fädelungs­streifen. Dies das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Oktober 2020 überschritt ein Autofahrer auf einer Autobahn in Duisburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 58 km/h. Zwar hatte er nach eigenen Angaben das rechts aufgestellte Temposchild gesehen, jedoch angenommen, dass sich dieses nur auf den rechtseitig verlaufenden kombinierten Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14.12.2015
- 2 Ss (OWi) 297/15 -

Neues Verkehrsschild "Baumunfall" macht angeordnetes Tempolimit nicht unwirksam

Zusatzschild weist auf Gefahr von Baumunfällen als Grund für Geschwindigkeits­begrenzung hin

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass das in Niedersachsen neu eingeführte Verkehrsschild "Baumunfall" ein angeordnetes Tempolimit nicht unwirksam macht.

Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Mann aus Fürstenau im März 2015 mit seinem Pkw eine Landstraße in Menslage (Landkreis Osnabrück). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug dort 70 km/h. An den Tempo-Limit-Schildern war jeweils ein Zusatzschild angebracht, auf dem ein Auto zu sehen ist, das gegen einen Baum prallt. Der Mann fuhr mit einer Geschwindigkeit von 97 km/h. Er wurde... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.09.2010
- III-3 RBs 336/09 -

Zugewachsenes Tempo 30-Schild entfaltet für ortsunkundige Fahrzeugführer keine Rechtswirksamkeit

Für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz

Können Verkehrszeichen aufgrund von Verschmutzung, Schnee oder weil sie von Bäumen und Büschen verdeckt werden, nicht erkannt werden, sind sie für den Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich. Es muss dem Führer eines Fahrzeugs auch mit flüchtigem Blick möglich sein, das Verkehrszeichen wahrzunehmen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer in einer Tempo 30-Zone die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h überschritten und wurde daraufhin zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass zwar das Verkehrsschild, das die Tempo 30-Zone ankündigte, zum Tatzeitpunkt durch Baum- und Buschbewuchs für den Beklagten nicht erkennbar gewesen sei, er... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2006
- VG 11 A 914. 05  -

Anwohner haben Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen in der Nacht

Tempo 30 in Berlin-Zehlendorf bleibt bestehen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer gegen die Wiedereinführung von Tempo 50 in der Sundgauer Straße in Berlin-Zehlendorf zwischen der Berliner Straße (B 1) und der Clayallee in der die Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) gerichteten Klage stattgegeben.

Die Sundgauer Straße führt in dem genannten Abschnitt durch ein Wohngebiet mit überwiegender Einfamilienhausbebauung. Ende 1990 wurde in diesem Bereich Tempo 30 eingeführt. Im Oktober 1992 wurde diese Regelung aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rückgängig gemacht und wieder Tempo 50 eingeführt. Im September 2001 ordnete die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erneut... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.06.2005
- 11 A 958.04 -

Gericht hebt rechtswidriges Tempo 30-Limit auf - eine pauschale Begründung für ein Tempolimit seitens der Behörde reicht nicht aus

Tempo 30-Limit ohne Sachverhaltsaufklärung rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage eines Berliner Taxiunternehmers gegen ein Tempo 30-Limit auf einem Teilstück der Lehrter Straße in Berlin-Moabit stattgegeben.

Die seinerzeit zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung führte im Jahr 2002 im ca. 570 m langen Mittelstück der Lehrter Straße zwischen Seydlitzstraße und Kruppstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 ein. In diesem Bereich befinden sich neben einzelnen Wohnhäusern im Süden Außenstellen des Amtsgerichts Tiergarten und der JVA Plötzensee, der Eingang zum ehemaligen... Lesen Sie mehr



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