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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.05.2009
- I-4 U 192/08 -
Zusenden von Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Verbrauchers nicht zulässig
Unternehmen muss Beweis für Zustimmung zum E-Mail-Versand liefern
Unternehmen dürfen nicht unaufgefordert Werbe- E-Mails an Verbraucher senden. Dies ist nur gestattet, wenn die Firma einen Beweis dafür vorlegen kann, dass die erforderliche Zustimmung des Verbrauchers wirksam eingeholt wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten zwei
Werbetreibende muss Beweis für Zustimmung durch Verbraucher vorlegen
Die Richter wiesen darauf hin, dass der Werbetreibende den Beweis dafür liefern muss, dass er sich die erforderliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2009
Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale Bundesverband
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Dokument-Nr. 8625
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