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Dienstag, 21. März 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „E-Mail-Werbung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 09.09.2021
- 2 C 133/21 -

Geldentschädigung von 300 € wegen unerlaubter Werbe-E-Mail

Ausgleich für Auseinandersetzung mit Abwehr unerwünschter Werbung und Herkunft der Daten

Erhält ein Internetnutzer unerwünschte Werbe-E-Mails und muss sich nachfolgend mit der Abwehr der unerwünschten Werbung und der Herkunft seiner Daten auseinandersetzen, so kann ihm gemäß Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf eine Geldentschädigung in Höhe von 300 € zu stehen. Dies hat das Amtsgericht Pfaffenhofen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 erhielt ein Internetnutzer über seine nicht öffentliche E-Mail-Adresse eine Werbe-E-Mail. Ihm wurde ein Vorteilpaket für den Erwerb von FFP2-Masken angeboten. Der Internetnutzer hielt die Werbe-E-Mail für unzulässig, da er weder geschäftliche noch persönliche Beziehungen zu der Absenderin habe. Er verlangte zunächst Unterlassung und Auskunft über die Herkunft seiner Daten. Die Absenderin gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, jedoch war ihre Erklärung zur Herkunft der E-Mail-Adresse ungenau. Der Internetnutzer erhob schließlich Klage auf Zahlung einer Geldentschädigung.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2019
- 6 U 6/19 -

Teilnahme an Gewinnspiel darf an Einwilligung in Erhalt von Werbung gekoppelt sein

Einwilligungs­erklärung zur Preisgabe persönlicher Daten durch Gewinn­spiel­teilnahem muss eindeutig sein

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in den Erhalt künftiger E-Mail-Werbung abhängig gemacht werden darf.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in den Erhalt künftiger E-Mail-Werbung abhängig gemacht werden kann.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, dass dies möglich sei, da keine Bedenken bestehen, wenn der Verbraucher freiwillig der Werbung durch nicht mehr als acht konkret bezeichnete... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.01.2018
- 13 U 165/16 -

Adresshandel: Verkauf von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung nach dem Bundes­datenschutz­gesetz unwirksam

Ansprüche trotz vertragswidriger Datennutzung für anstößige Werbe-E-Mails dennoch verneint

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Verkauf von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung nach dem Bundes­datenschutz­gesetz (BDSG) für unwirksam erklärt. Ansprüche trotz vertragswidriger Nutzung durch Dritte für anstößige Werbe-E-Mails wies das Gericht dennoch zurück.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtstreits handelt mit Adressdaten. Sie nimmt den beklagten Insolvenzverwalter der vormals ebenfalls mit Adressdaten handelnden Schuldnerin auf Schadensersatz und Unterlassen in Anspruch. Der Geschäftsführer der Klägerin war zuvor Geschäftsführer der Schuldnerin. Er hatte am Tag der Insolvenzeröffnung vom Beklagten verschiedene Internet-Domains... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2015
- VI ZR 134/15 -

Werbung in automatischer Eingangs­bestätigungs­mail stellt Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits­rechts dar

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits­rechts darstellen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits ist Verbraucher. Er wandte sich am 10. Dezember 2013 mit der Bitte um Bestätigung einer von ihm ausgesprochenen Kündigung per E-Mail an die Beklagte. Die Beklagte bestätigte unter dem Betreff "Automatische Antwort auf Ihre Mail [...]" wie folgt den Eingang der E-Mail des Klägers:"Sehr geehrte Damen und Herren,... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 04.02.2015
- 4 S 165/14 -

Werbung in automatischer Eingangs­bestätigungs­mail zulässig

Geringfügige Verletzung des Persönlich­keits­rechts rechtfertigt keinen Unter­lassungs­anspruch

Beinhaltet eine automatische Eingangs­bestätigungs­mail Werbung, so liegt darin eine nur geringfügige Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts des Verbrauchers. Ein Unter­lassungs­anspruch besteht in einem solchen Fall daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 kündigte ein Verbraucher eine Versicherung und bat in diesem Zusammenhang per E-Mail um eine Kündigungsbestätigung. Auf seine E-Mail erhielt der Verbraucher sofort eine automatische Eingangsbestätigungsmail. Da diese im Abspann Werbung über eine Unwetterwarnung per SMS enthielt, klagte der Verbraucher gegen die Versicherung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 05.05.2014
- 5 C 78/12 -

Verstoß gegen Verbot der Zusendung unerwünschter Werbemails begründet Verhängung eines Ordnungsgeldes

Vorliegen einer Einwilligung zu Werbemails kann durch Double-Opt-In-Verfahren sichergestellt werden

Wurde es einem Unternehmen mittels einer gerichtlichen Unter­lassungs­verfügung untersagt an einen Verbraucher Werbemails zu verschicken und verstößt das Unternehmen dagegen, so rechtfertigt dies die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Um sicherzustellen, dass der Verbraucher in die Zusendung von Werbemails eingewilligt hat, kann das Double-Opt-In-Verfahren angewendet werden. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verbraucher erwirkte im November 2012 vor dem Amtsgericht Hamburg eine Unterlassungsverfügung gegen eine Online-Partnervermittlung. Hintergrund dessen war, dass die Online-Partnervermittlung dem Verbraucher unerwünscht E-Mail-Werbung zusandte. Trotz der Unterlassungsverfügung erhielt der Verbraucher im Januar 2014 innerhalb von acht Tagen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.05.2014
- 13 U 15/14 -

Verbot der Zusendung unerwünschter Werbemails bezieht sich auf sämtliche E-Mail-Adressen des Betroffenen

Keine Beschränkung des Verbots auf bislang bekannte Adressen

Das Verbot der Zusendung von unerwünschten Werbemails bezieht sich nicht nur auf die bereits bekannten E-Mail-Adressen des Betroffenen, sondern erfasst alle weiteren Adressen des Betroffenen. Dies ist nicht unverhältnismäßig, da der Werbende durch das Double-Opt-In-Verfahren in zumutbarer Weise das Vorliegen einer Einwilligung zur Zusendung von Werbemails nachweisen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Rechtsanwalt auf Unterlassen der Zusendung von Werbemails. Hintergrund dessen war, dass er von einem Unternehmen eine Werbe-E-Mail erhalten hatte. Das Unternehmen erkannte zwar grundsätzlich den Unterlassungsanspruch an. Es meinte jedoch, dass sich der Anspruch nur auf ihm bekannte E-Mail-Adressen des Rechtsanwalts beziehen dürfe. Andernfalls... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 24.01.2014
- 15 S 7385/13 -

Konkrete Ein­willigungs­erklärung zur Zusendung von Werbemails im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens muss vollständig dokumentiert sein

Bei fehlender Dokumentation ist Zusendung einer Werbemail wegen unzumutbarer Belästigung unzulässig

Meldet sich ein Internetnutzer in einem Online-Verzeichnis an, erhält er daraufhin eine E-Mail, die ihn zur Bestätigung seines Teilnahmewunsches auffordert, und geht diese Bestätigung beim Betreiber des Verzeichnisses ein, so liegt darin eine ausdrückliche Einwilligung in die Zusendung von Werbemails (sog. Double-Opt-In-Verfahren). Die konkrete Ein­verständnis­erklärung muss aber vollständig dokumentiert sein. Ist dies nicht der Fall, so ist die Zusendung einer einzelnen Werbemail wegen einer unzumutbaren Belästigung unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Rechtsanwalt von der Betreiberin eines Online-Verzeichnisses für Rechtsanwälte eine Werbemail. Da dies seiner Ansicht nach ohne seine Zustimmung erfolgt sei, klagte er gegen die Betreiberin des Verzeichnisses auf Unterlassung. Die Betreiberin führte zur Verteidigung an, dass der Rechtsanwalt im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens in die Zusendung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014
- 10 C 225/14 -

Versendung von werbenden Eingangs­bestätigungs­mails an Verbraucher unzulässig

Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts

Versendet ein Verbraucher eine E-Mail und erhält er daraufhin per E-Mail eine Bestätigung über deren Eingang, so darf die Eingangs­bestätigungs­mail keine Werbung beinhalten. Andernfalls liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts vor und der Betroffene kann Unterlassung verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart - Bad Cannstatt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Versicherungsnehmer kündigte im November 2013 einen Versicherungsvertrag. Er forderte seine Versicherung per E-Mail dazu auf ihm den Eingang der Kündigungserklärung zu bestätigen. Auf seine E-Mail erhielt er ebenfalls per E-Mail automatisch eine Bestätigung über den Eingang seiner Mail. Diese enthielt im "Abspann" einen Hinweis auf Servicedienstleistungen,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 18.07.2014
- 107 C 2154/14 -

Einladung zur Fachtagung mittels E-Mail kann unzulässige Werbung darstellen

Unzulässige Werbung per E-Mail für Fachveranstaltung an Rechtsanwalt / Einmalige Zusendung einer Werbemail begründet Unter­lassungs­anspruch

Wird einem Rechtsanwalt ohne dessen Einwilligung per E-Mail eine Einladung zu einer Fachtagung zugesandt, so stellt dies eine unzulässige Werbung dar. Dem Anwalt steht daher ein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2013 erhielt ein Rechtsanwalt per E-Mail eine Einladung zu einer Fachtagung zum Thema Patientenrecht. Der Anwalt sah darin eine unzulässige Werbung und erhob gegen den Veranstalter der Tagung Klage auf Unterlassung. Zudem verlangte er Auskunft darüber, woher der Veranstalter die E-Mail-Adresse entnommen hat. Der Veranstalter teilte... Lesen Sie mehr




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