wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.11.2015
27 U 47/15 -

Privatpilotenlizenz: Erben eines Piloten sind nach Flugzeugabsturz zu Schadensersatz verpflichtet

Luft­verkehrs­rechtliche Gefährdungshaftung gilt auch für "Privatpiloten"

Als Luftfrachtführer haftet auch ein nicht gewerblich tätiger "Privatpilot" gemäß § 45 Luftverkehrsgesetz für Schäden, die seine vereinbarungsgemäß beförderten Passagiere beim Absturz des Flugzeuges erleiden. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg bestätigt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus Arnsberg ist die Tochter einer bei einem Flugzeugabsturz im August 2013 ums Leben gekommenen Passagierin. Sie verlangt vom Beklagten, Sohn des bei dem Absturz ebenfalls tödlich verunfallten Piloten, Schadensersatz. Mit zwei vom Bruder der Klägerin für eine Kostenbeteiligung 600 Euro mit dem Piloten abgesprochenen Flügen sollte zunächst der Bruder vom Flugplatz in Menden nach Langeoog und sodann die Familie des Bruders aus dem Urlaub von Langeoog nach Menden zurückgebracht werden. Der Pilot war Inhaber einer Privatpilotenlizenz und charterte für die Flüge ein Flugzeug vom Typ Piper. Auf dem Rückflug von Langeoog nach Arnsberg stürzte das Flugzeug aus bislang ungeklärter und zwischen den Parteien umstrittener Ursache ab. Die von der Klägerin insoweit behaupteten Pilotenfehler - dieser habe zu wenig Treibstoff getankt und es versäumt, eine Notlandung einzuleiten - hat der Beklagte unter Hinweis auf mögliche technische Defekte bestritten. Außer dem Piloten starben vier Passagiere, u.a. die Mutter der Klägerin. Die Klägerin nimmt den Beklagten als Erben des Piloten auf Ersatz der Beerdigungskosten in Höhe von ca. 7.600 Euro in Anspruch.

Privatpilot ist Luftfrachtführer im Sinne des Luftverkehrsgesetzes

Die Klage war erfolgreich. Nach der Beschlussfassung des Oberlandesgerichts Hamm ist der Beklagte als Erbe des Piloten zum Schadensersatz verpflichtet. Er habe die gemäß § 45 Luftverkehrsgesetz begründete Schadensersatzpflicht des verstorbenen Piloten zu erfüllen. Der Pilot sei aufgrund eines ihm erteilten Auftrages verpflichtet gewesen, die Passagiere zu einem Pauschalpreis von 600 Euro zu fliegen. Er habe nicht lediglich - rechtsunverbindlich - aus Gefälligkeit gehandelt. Er sei als Luftfrachtführer im Sinne des Luftverkehrsgesetzes anzusehen. Dass die Vorschrift im Rahmen der dort festgelegten Haftungsgrenzen eine Gefährdungshaftung auch für nicht gewerblich tätige "Privatpiloten" begründe, sei rechtlich unbedenklich. Von einem haftungsbegründenden Unfallereignis im Sinne des Luftverkehrsgesetzes sei nach dem Vortrag aller Verfahrensbeteiligten auszugehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Erbe | Erben | Flugzeugabsturz | Gefährdungshaftung | Passagier | Pilot | Verkehrspilot | Privatpilot | Schadensersatz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22019 Dokument-Nr. 22019

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22019

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (5)

 
 
Fred Scholz schrieb am 21.12.2015

Schlimm genug, dass jemand durch einen Absturz mit einen Flugzeug ums Leben kommt. Wie man dann als Tochter eines der verunglückten Personen auch noch gegen die Erben vor Gericht ziehen kann, ist mir nicht klar. Teile dieser Gesellschaft sind offensichtlich krank!

xy schrieb am 21.12.2015

Das ist Sippenhaft.

Roland Berger antwortete am 21.12.2015

Sippenhaft?? Das ist Unsinn. Hätte der Pilot überlebt, wäre er ebenso zum Schadensersatz verpflichtet

Fred Scholz antwortete am 21.12.2015

Ich glaube, Sie sehen das Problem nicht. Es geht hier nicht um Haftung. Es geht darum, ob wir uns weiterhin als Menschen eines Gemeinwesens betrachten wollen oder als Cyborgs, also als "Funktionseinheiten". Hier ist wohl letzteres der Fall.

MK antwortete am 21.12.2015

Mir ist ihr Gedankengang nicht ganz klar. Was meinen Sie?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?