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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.11.2015
- 27 U 47/15 -
Privatpilotenlizenz: Erben eines Piloten sind nach Flugzeugabsturz zu Schadensersatz verpflichtet
Luftverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung gilt auch für "Privatpiloten"
Als Luftfrachtführer haftet auch ein nicht gewerblich tätiger "Privatpilot" gemäß § 45 Luftverkehrsgesetz für Schäden, die seine vereinbarungsgemäß beförderten Passagiere beim Absturz des Flugzeuges erleiden. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg bestätigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus Arnsberg ist die Tochter einer bei einem
Privatpilot ist Luftfrachtführer im Sinne des Luftverkehrsgesetzes
Die Klage war erfolgreich. Nach der Beschlussfassung des Oberlandesgerichts Hamm ist der Beklagte als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 22019
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